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Private Krankenversicherung abschließen: Dauer und Zeitplan

Wie lange dauert es, bis die PKV steht? Kürzer, als viele befürchten – wenn Sie rechtzeitig anfangen. Hier sehen Sie, wie lange jeder Schritt dauert, welche Fristen der Krankenkasse zählen und wie ein Zeitplan für Angestellte und Selbstständige aussieht.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wie lange dauert es, eine private Krankenversicherung abzuschließen?
  2. Was die Dauer beeinflusst
  3. Zeitplan für Angestellte: Wechsel in die PKV zum 1. Januar 2027
  4. Zeitplan für Selbstständige und Gründer
  5. Ab wann sind Sie versichert? Versicherungsbeginn und Wartezeiten
  6. Wenn es knapp wird: keine Panik vor der Lücke
  7. Familie im Zeitplan: diese Fristen kommen hinzu
  8. So geht es schneller: sechs Tipps
  9. Der kürzeste Weg: mit dem Partner-Experten zum Angebot
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine private Krankenversicherung abzuschließen dauert meist einige Wochen; die Beitragsspanne kennen Sie nach einer Minute, die anonyme Risikovoranfrage braucht laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage.
  • Antrag und Annahme dauern je nach Vollständigkeit der Unterlagen einige Tage bis wenige Wochen – eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für den Versicherer gibt es nicht.
  • Für Angestellte endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten ist (§ 6 Abs. 4 SGB V) – der typische Beginn ist der 1. Januar.
  • Aus der Anschlussversicherung treten Sie binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus (§ 188 Abs. 4 SGB V); eine freiwillige Mitgliedschaft kündigen Sie zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  • Starten Sie zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn; wer spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung beantragt, bekommt diese Zeit auf die Wartezeiten angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

Eine private Krankenversicherung abzuschließen dauert meist einige Wochen: Die Beitragsspanne kennen Sie nach einer Minute, die anonyme Risikovoranfrage braucht laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage, Antrag und Annahme je nach Unterlagen einige Tage bis wenige Wochen. Wann Ihr Versicherungsschutz beginnen kann, bestimmen vor allem die Fristen der Krankenkasse – für Angestellte ist das meist der 1. Januar (§ 6 Abs. 4 SGB V). Starten Sie zwei bis drei Monate vorher (Stand: Oktober 2026).

Wie lange dauert es, eine private Krankenversicherung abzuschließen?

Die Dauer setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der eigentlichen Bearbeitung – Angebot, Risikovoranfrage, Antrag – und den gesetzlichen Fristen für den Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Tabelle zeigt beides auf einen Blick:

Dauer der Schritte bis zur PKV; gesetzliche Fristen mit Fundstelle, Bearbeitungszeiten laut Maklerangaben (Sekundärquelle) bzw. ohne feste Frist. Stand Oktober 2026.
SchrittDauer bzw. FristGrundlage
Beitragsspanne schätzenrund 1 MinuteBeitrags-Schätzer
Erstgespräch mit dem Partner-ExpertenRückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags)PKV-Preisindex.de
Gesundheitsangaben zusammenstellenje nach Unterlagen wenige Tage–
Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherernmeist 5–10 Werktage, komplexe Fälle längerMaklerangaben (Sekundärquelle)
Antrag und Annahmeeinige Tage bis wenige Wochen, keine gesetzliche FristVersicherer
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss14 Tage ab Zugang der Unterlagen§ 8 VVG
Austritt aus der Anschlussversicherung2 Wochen nach Hinweis der Kasse, mit Nachweis§ 188 Abs. 4 SGB V
Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaftzum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, mit Nachweis§ 175 Abs. 4 SGB V
Antrag für die Anrechnung der GKV-Zeitspätestens 2 Monate nach Ende der Vorversicherung§ 197 Abs. 2 VVG

Unser Rat: Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen für die Bearbeitung und legen Sie den Versicherungsbeginn auf das Ende Ihrer gesetzlichen Versicherung. Die einzelnen Schritte erklärt private Krankenversicherung abschließen: der Ablauf in 7 Schritten.

Was die Dauer beeinflusst

Ob Ihr Abschluss in drei oder in acht Wochen steht, hängt weniger vom Versicherer ab als von der Vorbereitung. Diese vier Punkte machen den Unterschied:

Vollständige Gesundheitsangaben

Fehlen Angaben zu Behandlungen oder Diagnosen, fragen Versicherer nach oder fordern Arztberichte an. Wer seine Unterlagen vorher zusammenstellt, spart oft Wochen.

Zahl der angefragten Versicherer

Eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern läuft parallel. Sie dauert kaum länger als eine einzelne, liefert aber mehrere Ergebnisse zur Auswahl.

Rückfragen des Versicherers

Bei komplexeren Fällen bittet der Versicherer um zusätzliche Auskünfte. Eine schnelle Antwort hält den Zeitplan.

Gesetzliche Stichtage

Für Angestellte zählt meist der Jahreswechsel, für Selbstständige der Start der Selbstständigkeit oder die Kündigungsfrist der Kasse.

Zeitplan für Angestellte: Wechsel in die PKV zum 1. Januar 2027

Liegt Ihr Gehalt 2026 über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € und voraussichtlich 2027 über 84.150 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend), endet Ihre Versicherungspflicht mit Ablauf des 31.12.2026 (§ 6 Abs. 4 SGB V). So sieht ein entspannter Zeitplan aus:

Oktober 2026

Beitragsspanne mit dem Beitrags-Schätzer ermitteln, Wunschleistungen festlegen, Partner-Experten einbinden.

Oktober/November

Gesundheitsangaben zusammenstellen, anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – meist 5 bis 10 Werktage.

November

Angebote vergleichen, Antrag stellen; Versicherungsbeginn 01.01.2027.

Dezember

Versicherungsschein prüfen, 14 Tage Widerrufsrecht; Bescheinigung des Versicherers an den Arbeitgeber für den Zuschuss.

Januar 2027

Nach dem Hinweis der Kasse binnen zwei Wochen den Austritt erklären und die PKV nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Der Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Wer zum Jahreswechsel eine neue Stelle mit einem Gehalt über der Grenze antritt, ist übrigens von Beginn an versicherungsfrei – dann kann die PKV mit dem ersten Arbeitstag beginnen.

Zeitplan für Selbstständige und Gründer

Für Selbstständige gibt es keinen festen Stichtag. Entscheidend ist, wie Sie bisher versichert waren:

  • Aus der Pflichtversicherung in die Selbstständigkeit: Die Kasse führt Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Den Austritt erklären Sie binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis, wirksam mit Nachweis der PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V). Beispiel: Start der Selbstständigkeit am 01.02.2027 – PKV-Beginn 01.02.2027.
  • Bereits freiwillig gesetzlich versichert: Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Beispiel: Kündigung im November 2026, Ende der Mitgliedschaft am 31.01.2027, PKV-Beginn 01.02.2027. Die zwölfmonatige Bindung an die Kasse gilt nicht, wenn Sie keine neue Kassenmitgliedschaft begründen.
  • Krankentagegeld gleich mitplanen: Es ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit und gehört in jedes Angebot für Selbstständige.

Alle Daten ab Ihrem Start rechnet der Fristenrechner für Selbstständige.

Ab wann sind Sie versichert? Versicherungsbeginn und Wartezeiten

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands aber nicht vor Abschluss des Vertrags – also etwa dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung – und nicht vor Ablauf von Wartezeiten (§ 2 Abs. 1 MB/KK 2009). Für die Wartezeiten gilt:

  • Allgemeine Wartezeit: höchstens drei Monate (§ 197 Abs. 1 VVG); sie entfällt bei Unfällen (§ 3 Abs. 2 MB/KK).
  • Besondere Wartezeit: höchstens acht Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (§ 197 Abs. 1 VVG).
  • Anrechnung: Wer aus der GKV oder einer anderen Vollversicherung kommt und spätestens zwei Monate nach deren Ende zum unmittelbaren Anschluss beantragt, bekommt die Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
  • Erlass: Sieht der Tarif es vor, können Wartezeiten mit einem ärztlichen Zeugnis erlassen werden (§ 3 Abs. 4 MB/KK).

Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Tarifs. Warum ein Schutz für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich ist und welche Ausnahmen es gibt, erklärt private Krankenversicherung rückwirkend abschließen.

Wenn es knapp wird: keine Panik vor der Lücke

Viele fürchten, ohne Versicherung dazustehen, wenn die PKV nicht rechtzeitig fertig ist. Das Gesetz verhindert diese Lücke: Der Austritt aus der Kasse und die Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft werden nur wirksam, wenn Sie die neue Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4, § 175 Abs. 4 SGB V). Bis dahin bleiben Sie gesetzlich versichert. Zwei Dinge sollten Sie trotzdem im Blick behalten:

  1. Die Zwei-Wochen-Frist: Verpassen Sie den Austritt aus der Anschlussversicherung, bleibt nur die Kündigung mit rund zwei Monaten Frist – so lange zahlen Sie den GKV-Beitrag weiter.
  2. Die Zwei-Monats-Frist für die Wartezeiten: Stellen Sie den PKV-Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung, damit die Versicherungszeit angerechnet wird (§ 197 Abs. 2 VVG).

Familie im Zeitplan: diese Fristen kommen hinzu

Wer Partnerin, Partner oder Kinder mitversichern möchte, beantragt am besten alle Verträge gleichzeitig – so sehen Sie die Gesamtkosten und haben einen gemeinsamen Versicherungsbeginn. Später kommen zwei Fristen dazu, die Zeit und Geld sparen:

Familienbezogene Fristen in der PKV laut Gesetz und Musterbedingungen (MB/KK 2009, Stand Juni 2024); maßgeblich sind die Tarifbedingungen. Stand Oktober 2026.
AnlassFristVorteilGrundlage
Geburt eines KindesAnmeldung spätestens 2 Monate nach der Geburt, rückwirkendSchutz ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten; der Elternteil muss höchstens 3 Monate versichert sein§ 198 VVG
Adoption eines minderjährigen Kindeswie bei der GeburtRisikozuschlag höchstens bis zur einfachen Prämie§ 198 Abs. 2 VVG
Heirat oder eingetragene LebenspartnerschaftAntrag innerhalb von 2 Monatenkeine allgemeine Wartezeit, wenn der Partner seit mindestens 3 Monaten versichert ist§ 3 Abs. 2 MB/KK

In der PKV hat jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag; in der Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI). Veröffentlichte Kinderbeiträge 2026 liegen bei 161,50 bis 276,79 € im Monat.

So geht es schneller: sechs Tipps

  • Beginnen Sie zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn.
  • Kennen Sie Ihre Beitragsspanne, bevor Sie Angebote anfordern – dann entscheiden Sie schneller.
  • Legen Sie Wunschleistungen, Selbstbehalt und Krankentagegeld vorab fest.
  • Stellen Sie Ihre Gesundheitsangaben vollständig zusammen, bevor die Risikovoranfrage startet. Hilfreich: Patientenakte für den PKV-Antrag anfordern.
  • Lassen Sie mehrere Versicherer parallel anfragen statt nacheinander.
  • Antworten Sie auf Rückfragen des Versicherers zügig.

Der kürzeste Weg: mit dem Partner-Experten zum Angebot

Am schnellsten geht es, wenn jemand die Fäden zusammenhält. So läuft es bei uns: Sie ermitteln Ihre Spanne im Beitrags-Schätzer – ohne Gesundheitsfragen. Möchten Sie echte Angebote, meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Er stellt die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, vergleicht die Angebote mit Ihnen und stimmt den Versicherungsbeginn mit Ihren Fristen ab – für Sie kostenlos.

Und warum sich das Tempo lohnt: Jedes spätere Eintrittsjahr erhöht den Neukundenbeitrag laut veröffentlichten Versicherer-Reihen um rund 1,2 bis 2,7 % – dauerhaft. Was das für Sie bedeutet, zeigt der Warte-Kosten-Rechner. Alle Wege zum Angebot im Überblick: der Angebotslotse.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine private Krankenversicherung abzuschließen?

Meist einige Wochen. Die Beitragsspanne kennen Sie nach einer Minute, die anonyme Risikovoranfrage dauert laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage, Antrag und Annahme je nach Unterlagen einige Tage bis wenige Wochen. Planen Sie zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn.

Wie lange dauert die Antragsprüfung bei der PKV?

Eine feste Frist gibt es nicht. Sind die Gesundheitsangaben vollständig und klar, entscheiden Versicherer oft zügig; fordern sie Arztberichte nach, dauert es länger. Eine vorherige anonyme Risikovoranfrage beschleunigt den Antrag, weil die Fragen dann bereits geklärt sind.

Wann sollte ich mit dem PKV-Antrag anfangen?

Zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn. Für Angestellte, die zum 1. Januar 2027 wechseln wollen, heißt das: im Oktober oder November 2026 beginnen. Selbstständige starten idealerweise vor Beginn ihrer Selbstständigkeit.

Ab wann bin ich in der PKV versichert?

Ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn, nach den Musterbedingungen jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Ablauf der Wartezeiten (§ 2 MB/KK). Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten entfällt bei Unfällen; Zeiten in der GKV werden angerechnet, wenn Sie spätestens zwei Monate nach deren Ende beantragen (§ 197 Abs. 2 VVG).

Was passiert, wenn mein PKV-Antrag nicht rechtzeitig angenommen wird?

Sie bleiben zunächst gesetzlich versichert: Der Austritt aus der Kasse wird nur wirksam, wenn Sie die neue Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4, § 175 Abs. 4 SGB V). Eine Lücke entsteht so nicht. Verpassen Sie die Zwei-Wochen-Frist für den Austritt, bleibt der Weg über die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 4: Ende der Versicherungspflicht) – abgerufen 18.10.2026
  2. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4: Austritt) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 175 SGB V – Kündigung der Mitgliedschaft (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
  5. § 8 VVG – Widerrufsrecht – abgerufen 18.10.2026
  6. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (Stand Juni 2024), §§ 2, 3 – abgerufen 18.10.2026
  7. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 18.10.2026
  8. § 110 SGB XI – Pflegeversicherung privat Versicherter – laut Faktenblatt K16
  9. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  10. versicherungenmitkopf.de: Anonyme Risikovoranfrage PKV (Dauer der Versicherer-Antworten) – Sekundärquelle (Makler-Ratgeber), 07.10.2026
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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