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PKV ohne Makler abschließen: Wege, Kosten und Ihre Aufgaben

„Ohne Makler spare ich die Provision“ – so denken viele. Hier steht, welche Wege es ohne Makler gibt, was das Gesetz zur Vergütung regelt und welche Aufgaben Sie dann selbst übernehmen.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. PKV ohne Makler abschließen: diese Wege gibt es
  2. Ist die PKV ohne Makler günstiger? Was § 50 VAG regelt
  3. Stornohaftung: warum Vermittler an langen Verträgen interessiert sind
  4. Versicherungsberater: Honorar statt Provision
  5. Was Sie ohne Makler selbst übernehmen
  6. Direkt beim Versicherer: so gehen Sie Schritt für Schritt vor
  7. Musterbeiträge als Kompass – auch ohne Makler
  8. Für wen der Weg ohne Makler passt – und für wen nicht
  9. Mit Experten, aber ohne Mehrkosten: unser Weg
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine PKV ohne Makler schließen Sie direkt beim Versicherer ab – online, telefonisch oder über dessen Vertreter – oder mit einem Versicherungsberater, der nur von Ihnen bezahlt wird (§ 34d Abs. 2 GewO).
  • Ohne Makler heißt nicht automatisch ohne Vermittler: Auch Vertreter erhalten eine Provision, die im Beitrag kalkuliert ist.
  • Die Abschlussvergütung eines Vermittlers ist in der Krankenvollversicherung auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt – der Erstprämie ohne gesetzlichen Zuschlag mal 25 Jahre (§ 50 Abs. 1 VAG); rechnerisch sind das höchstens 9,9 Monatsbeiträge.
  • Vermittler dürfen ihre Provision grundsätzlich nicht an Kunden weitergeben (§ 48b VAG); ob ein Direkttarif günstiger ist, zeigt nur der Vergleich konkreter Angebote.
  • Ohne Makler übernehmen Sie Marktüberblick, Vorab-Klärung der Annahme und die Fristen mit der Krankenkasse selbst; der Versicherer muss Sie aber beraten (§ 6 VVG).

Eine PKV ohne Makler abschließen können Sie direkt beim Versicherer – online, telefonisch oder über dessen Vertreter – oder mit einem Versicherungsberater gegen Honorar. Automatisch günstiger ist das nicht: Vertriebskosten sind in den Tarifen kalkuliert, die Abschlussvergütung von Vermittlern ist auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG), und eine Weitergabe der Provision an Kunden ist grundsätzlich verboten (§ 48b VAG). Stand: Oktober 2026.

PKV ohne Makler abschließen: diese Wege gibt es

Ohne Makler führen drei Wege zur privaten Krankenversicherung. Wichtig zu wissen: „Ohne Makler“ heißt nicht immer „ohne Vermittler“ – auch ein Vertreter des Versicherers ist Vermittler und erhält eine Provision.

Direkt online oder telefonisch

Einige Versicherer bieten Rechner und Online-Antrag an. Sie wählen Tarif und Bausteine selbst; der Versicherer muss Sie trotzdem beraten, wenn Sie darauf nicht ausdrücklich verzichten (§ 6 VVG).

Über den Vertreter des Versicherers

Vertreter sind von einem oder mehreren Versicherern betraut (§ 59 Abs. 2 VVG) und müssen offenlegen, für wen sie arbeiten (§ 60 Abs. 2 VVG). Bei manchen Versicherern ist das der einzige Weg.

Mit einem Versicherungsberater

Er berät gegen Honorar und erhält keinen wirtschaftlichen Vorteil vom Versicherer (§ 59 Abs. 4 VVG, § 34d Abs. 2 GewO).

Welche Versicherer welche Wege anbieten, zeigt wo Sie eine private Krankenversicherung abschließen können. Den Online-Weg Schritt für Schritt erklärt private Krankenversicherung online abschließen.

Ist die PKV ohne Makler günstiger? Was § 50 VAG regelt

Die Vergütung von Vermittlern ist in der privaten Krankenvollversicherung gesetzlich gedeckelt. Abschlussprovision und sonstige Vergütung dürfen zusammen höchstens 3,3 % der Bruttobeitragssumme des vermittelten Vertrags betragen. Die Bruttobeitragssumme ist die über 25 Jahre hochgerechnete Erstprämie ohne den gesetzlichen 10-%-Zuschlag (§ 50 Abs. 1 VAG). Rechnerisch ergibt das höchstens 9,9 Monatsbeiträge:

Obergrenze der Abschlussvergütung nach § 50 Abs. 1 VAG an Beispielen (eigene Berechnung: Erstprämie ohne Zuschlag × 12 × 25 × 3,3 %). Höchstwerte, keine Angabe über tatsächlich gezahlte Vergütungen. Stand Oktober 2026.
Erstprämie ohne ZuschlagBruttobeitragssumme (25 Jahre)Höchstens 3,3 %in Monatsbeiträgen
400 €120.000 €3.960 €9,9
500 €150.000 €4.950 €9,9
600 €180.000 €5.940 €9,9
700 €210.000 €6.930 €9,9

Fällt dieser Betrag beim Direktabschluss einfach weg? Nicht unbedingt. Versicherer kalkulieren ihre Vertriebskosten in die Tarife ein – für Agenturen, Online-Vertrieb, Werbung und Beratung. Einen gesetzlichen Rabatt für Direktabschlüsse gibt es nicht, und Vermittler dürfen ihre Provision grundsätzlich nicht an Sie weitergeben (§ 48b VAG). Ob ein bestimmter Tarif im Direktvertrieb günstiger ist, zeigt deshalb nur der Vergleich konkreter Angebote mit gleichen Leistungen. Mehr zu Provisionen und Beratungskosten bietet PKV-Beratung: Provision und Beratungskosten im Detail.

Stornohaftung: warum Vermittler an langen Verträgen interessiert sind

Ein Detail, das für Sie spricht: Kündigen Sie einen vermittelten Vertrag in den ersten fünf Jahren, darf der Vermittler die Provision nur zeitanteilig behalten – so, als wäre sie gleichmäßig über fünf Jahre verteilt (§ 49 Abs. 1 VAG). Das Gesetz belohnt damit Beratung, die zu einem dauerhaft passenden Vertrag führt. Für einen Vertrag, den Sie im Idealfall Jahrzehnte behalten, ist das eine gute Nachricht.

Versicherungsberater: Honorar statt Provision

Wer gar keine Provision im Spiel haben möchte, kann einen Versicherungsberater beauftragen. Er wird ausschließlich von Ihnen bezahlt und darf keine Zahlungen von Versicherern annehmen (§ 34d Abs. 2 GewO). Für die Kosten gibt es eine Besonderheit: Vermittelt der Berater einen Tarif, in dem eine Vergütung eingerechnet ist (Bruttotarif), muss der Versicherer diese Zuwendung an Sie auskehren – als Gutschrift auf einem Prämienkonto, höchstens 80 % der Zuwendung und höchstens 80 % der Prämien der ersten fünf Jahre (§ 48c Abs. 1 VAG). Das Guthaben verrechnet der Versicherer mit Ihren Beiträgen.

Ob sich dieser Weg für Sie rechnet, hängt vor allem vom Honorar ab, das Sie dem Berater zahlen. Lassen Sie es sich vorab schriftlich nennen und vergleichen Sie es mit der Gutschrift.

Was Sie ohne Makler selbst übernehmen

Ein Makler nimmt Ihnen einige Aufgaben ab. Gehen Sie den Weg ohne ihn, sollten Sie diese Punkte selbst im Griff haben:

  • Marktüberblick: Sie vergleichen Tarife verschiedener Versicherer selbst. Eine neutrale Spanne für Ihr Alter liefert der Beitrags-Schätzer.
  • Bedingungen lesen: Der Versicherer muss sie Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übermitteln (§ 7 Abs. 1 VVG).
  • Annahme vorab klären: Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern organisieren Sie selbst – wie das geht: Risikovoranfrage ohne Makler organisieren.
  • Gesundheitsfragen: vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG).
  • Fristen der Kasse: Austritt aus der Anschlussversicherung binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Betreuung später: Leistungsfragen und Tarifwechsel klären Sie direkt mit dem Versicherer.

Direkt beim Versicherer: so gehen Sie Schritt für Schritt vor

1 · Spanne kennen

Ermitteln Sie mit dem Beitrags-Schätzer, was die PKV in Ihrem Alter ungefähr kostet. So erkennen Sie, ob ein Angebot im üblichen Rahmen liegt.

2 · Zwei bis drei Versicherer auswählen

Prüfen Sie, welche Versicherer direkt erreichbar sind, und fordern Sie Angebote mit gleichen Bausteinen an: Pflegepflicht, Krankentagegeld, Selbstbehalt.

3 · Bedingungen und Beratung nutzen

Lesen Sie die Tarifbedingungen und lassen Sie sich vom Versicherer beraten – das ist sein gesetzlicher Auftrag (§ 6 VVG).

4 · Annahme klären, dann beantragen

Klären Sie vorab, wie der Versicherer Sie einstuft, und stellen Sie dann den Antrag mit vollständigen Gesundheitsangaben.

5 · Police prüfen

Nach Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht (§ 8 VVG).

Musterbeiträge als Kompass – auch ohne Makler

Wer selbst vergleicht, braucht einen neutralen Maßstab. Veröffentlichte Musterbeiträge der Versicherer liefern ihn. Der PKV-Preisindex rechnet sie auf Ihr Eintrittsalter um – inklusive Pflegepflicht, ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag, Stand 18.10.2026:

PKV-Preisindex: Monatsbeitrag Krankheitskosten + Pflegepflicht, Orientierungswert (Median) und Spanne, Selbstbehalt mittel, ohne Krankentagegeld. Stand 18.10.2026. *Ab 46 fortgeschrieben (Schätzspanne).
EintrittsalterBasisKomfortPremium
30367 € (353–496 €)535 € (470–741 €)690 € (559–790 €)
35407 € (398–531 €)593 € (531–792 €)764 € (631–843 €)
40455 € (437–607 €)662 € (581–905 €)852 € (690–964 €)
45510 € (480–694 €)739 € (636–1.035 €)950 € (755–1.102 €)
50*581 € (534–818 €)844 € (708–1.223 €)1.086 € (840–1.302 €)

Liegt ein Angebot deutlich darunter, steckt oft ein hoher Selbstbehalt oder ein schmaler Leistungsumfang dahinter; liegt es deutlich darüber, lohnt der Blick auf Bausteine wie Krankentagegeld. Alle Musterbeiträge mit Quelle filtern Sie im Preisindex-Explorer.

Für wen der Weg ohne Makler passt – und für wen nicht

Ohne Makler passt, wenn …

  • Sie Ihren Wunschversicherer schon kennen
  • Sie Tarifbedingungen gern selbst lesen und vergleichen
  • Ihr Wunschversicherer nur über eigene Wege verkauft

Ein Makler lohnt sich, wenn …

  • Sie Angebote mehrerer Versicherer nebeneinander sehen möchten
  • Sie die Annahme vorab bei mehreren Häusern klären möchten
  • Sie Beratung mit Dokumentation und Haftung wünschen (§§ 61, 63 VVG)

Beides ist seriös und gesetzlich geregelt. Die Wege im direkten Vergleich zeigt PKV über Makler oder direkt.

Mit Experten, aber ohne Mehrkosten: unser Weg

Wenn die Vergütung ohnehin im Beitrag kalkuliert ist, spricht viel dafür, die Beratung auch zu nutzen. So arbeitet PKV-Preisindex.de: Sie sehen Ihre Beitragsspanne sofort im Beitrags-Schätzer, ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsfragen. Möchten Sie echte Angebote, meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Er holt Angebote mehrerer Versicherer ein, stellt die anonyme Risikovoranfrage und berät Sie mit allen Vor- und Nachteilen. Für Sie ist das kostenlos.

Und denken Sie an die Zeit: Jedes spätere Eintrittsjahr erhöht den Neukundenbeitrag laut veröffentlichten Versicherer-Reihen um rund 1,2 bis 2,7 % – und zwar dauerhaft. Den kompletten Weg zum Vertrag beschreibt der Angebotslotse.

Häufige Fragen

Kann ich eine PKV ohne Makler abschließen?

Ja. Viele Versicherer bieten den Abschluss online, telefonisch oder über eigene Vertreter an; manche verkaufen sogar nur so – die Debeka etwa nicht über Makler, die Generali ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung. Alternativ beauftragen Sie einen Versicherungsberater gegen Honorar.

Ist die PKV ohne Makler günstiger?

Nicht automatisch. Versicherer kalkulieren Vertriebskosten in ihre Tarife ein, und die Abschlussvergütung von Vermittlern ist gesetzlich auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG). Ob ein bestimmter Tarif direkt günstiger ist, zeigt nur der Vergleich gleicher Leistungen.

Kann mir ein Makler seine Provision auszahlen?

Grundsätzlich nein. Versicherern und Vermittlern ist es untersagt, Kunden Sondervergütungen zu gewähren – dazu zählt jede vollständige oder teilweise Provisionsabgabe (§ 48b VAG). Die Vergütung ist Teil des kalkulierten Beitrags.

Was macht ein Versicherungsberater anders als ein Makler?

Ein Versicherungsberater berät Sie, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten (§ 59 Abs. 4 VVG), und wird nur von Ihnen bezahlt (§ 34d Abs. 2 GewO). Vermittelt er einen Tarif mit eingerechneter Vergütung, muss der Versicherer diese anteilig – höchstens 80 % – einem Prämienkonto für Sie gutschreiben (§ 48c VAG).

Muss mich der Versicherer auch ohne Makler beraten?

Ja. Der Versicherer muss Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen befragen und beraten (§ 6 Abs. 1 VVG). Verzichten können Sie darauf nur mit einer gesonderten Erklärung (§ 6 Abs. 3 VVG). Die Pflicht entfällt nur, wenn ein Makler den Vertrag vermittelt (§ 6 Abs. 6 VVG).

Quellen

  1. § 50 VAG – Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge – abgerufen 18.10.2026
  2. § 49 VAG – Stornohaftung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 48b VAG – Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot – abgerufen 18.10.2026
  4. § 48c VAG – Durchleitungsgebot – abgerufen 18.10.2026
  5. § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater – abgerufen 18.10.2026
  6. § 6 VVG – Beratung des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
  7. §§ 59–63 VVG – Versicherungsvermittler – abgerufen 18.10.2026
  8. § 7 VVG – Information des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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