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PKV über Makler oder direkt beim Versicherer? Die Wege im Vergleich

Makler, Vertreter, Online-Abschluss oder Honorarberatung: Zur PKV führen mehrere Wege. Hier sehen Sie neutral, was jeder Weg leistet, wer wofür haftet und warum der Vertriebsweg den Preis nicht automatisch bestimmt.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. PKV über Makler oder direkt: die Wege im Vergleich
  2. Was ein Versicherungsmakler für Sie tut
  3. Direkt beim Versicherer: online oder über die eigene Agentur
  4. Ist der Direktabschluss günstiger? Die Kostenfrage
  5. Wann welcher Weg passt
  6. Gesundheitsprüfung: hier macht der Weg einen Unterschied
  7. Nach dem Abschluss: wer Sie betreut
  8. Fünf Fragen, mit denen Sie jeden Ansprechpartner prüfen
  9. Unser Weg: Ergebnis zuerst, dann der Partner-Experte
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Versicherungsmakler vermittelt für Sie als Kunde, ohne von einem Versicherer betraut zu sein, und muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen (§§ 59, 60 VVG).
  • Direkt beim Versicherer oder über dessen Vertreter erhalten Sie die Tarife dieses Versicherers; der Versicherer muss Sie nach Ihren Wünschen befragen und beraten (§ 6 VVG), ein Vertreter muss offenlegen, für welche Versicherer er tätig ist (§ 60 Abs. 2 VVG).
  • Makler und Vertreter müssen ihre Beratung dokumentieren und haften für Beratungsfehler (§§ 61, 63 VVG).
  • Ein Direktabschluss ist nicht automatisch günstiger: Vertriebskosten sind in den Tarifen kalkuliert, die Abschlussvergütung ist auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG), und Vermittler dürfen ihre Provision grundsätzlich nicht an Kunden weitergeben (§ 48b VAG).
  • Nicht jeder Versicherer ist über jeden Weg erreichbar: Die Debeka arbeitet nicht mit Maklern, die Generali vertreibt ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung.

Ob Sie die PKV über einen Makler oder direkt beim Versicherer abschließen, entscheidet vor allem über Auswahl und Beratung – nicht automatisch über den Preis: Die Vermittlervergütung ist in den Tarifen kalkuliert und in der Krankenvollversicherung auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG). Ein Makler muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherern zugrunde legen (§ 60 VVG); direkt erhalten Sie die Tarife eines Versicherers, der Sie ebenfalls beraten muss (§ 6 VVG). Stand: Oktober 2026.

PKV über Makler oder direkt: die Wege im Vergleich

Zur privaten Krankenversicherung führen vier Wege. Sie unterscheiden sich darin, für wen der Ansprechpartner arbeitet, wie groß die Auswahl ist und wer ihn bezahlt. Die Tabelle beschreibt die Wege nach dem Gesetz – ohne Wertung:

Wege zum PKV-Vertrag nach Gesetz: §§ 6, 59–63 VVG, § 34d GewO, § 50 VAG. Stand Oktober 2026.
WegFür wen tätigAuswahlBeratung und HaftungBezahlung
Versicherungsmaklerfür Sie als Auftraggeber, ohne Betrauung durch einen Versicherer (§ 59 Abs. 3 VVG)hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern (§ 60 Abs. 1 VVG)Befragung, Beratung, Dokumentation (§ 61 VVG); Haftung (§ 63 VVG)vom Versicherer gezahlte Courtage, im Beitrag kalkuliert, begrenzt (§ 50 VAG)
Versicherungsvertreterim Auftrag eines oder mehrerer Versicherer (§ 59 Abs. 2 VVG)Tarife der vertretenen Versicherer, offenzulegen (§ 60 Abs. 2 VVG)wie beim Makler (§§ 61, 63 VVG)Provision vom Versicherer, im Beitrag kalkuliert
Versicherer direkt (online, Telefon)für den eigenen Versicherernur eigene TarifeBeratungspflicht des Versicherers (§ 6 Abs. 1 VVG)Vertriebskosten im Beitrag kalkuliert
Versicherungsberaterfür Sie, ohne wirtschaftlichen Vorteil vom Versicherer (§ 59 Abs. 4 VVG)freiBeratung im AuftragHonorar nur von Ihnen (§ 34d Abs. 2 GewO)

Und Vergleichsportale? Sie sind kein eigener rechtlicher Weg. Kann man über ein Portal einen Vertrag abschließen, gilt schon der Vergleich als Versicherungsvermittlung (§ 34d Abs. 1 GewO) – das Portal braucht dann eine Erlaubnis und steht im Vermittlerregister. Welchen Status ein Anbieter hat, steht im Impressum und in der Erstinformation. Worauf Sie dabei achten: PKV-Vergleich seriös – die Prüfpunkte.

Was ein Versicherungsmakler für Sie tut

Ein Makler steht rechtlich auf Ihrer Seite: Er übernimmt die Vermittlung für Sie als Auftraggeber und ist nicht von einem Versicherer betraut (§ 59 Abs. 3 VVG). Daraus folgen konkrete Pflichten:

  • Marktüberblick: Er muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen, um fachlich zu empfehlen, welcher Vertrag zu Ihnen passt (§ 60 Abs. 1 VVG). Schränkt er die Auswahl ein, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen.
  • Beratung und Dokumentation: Er befragt Sie nach Wünschen und Bedürfnissen, begründet seinen Rat und dokumentiert ihn (§ 61 Abs. 1 VVG).
  • Haftung: Verletzt er diese Pflichten, haftet er für den Schaden (§ 63 VVG).
  • Betreuung: Zur Vermittlung gehört auch das Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung des Vertrags, etwa im Leistungsfall (§ 34d Abs. 1 GewO).

Weil der Makler berät, entfällt die eigene Beratungspflicht des Versicherers (§ 6 Abs. 6 VVG). Ein großer praktischer Vorteil bei der PKV: Ein Makler kann eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig stellen. Sie sehen dann nebeneinander, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt – bevor ein Antrag gestellt ist.

Direkt beim Versicherer: online oder über die eigene Agentur

Viele Versicherer bieten den direkten Weg an: online mit Rechner und Antrag, telefonisch oder über eigene Vertreter. Auch hier sind Sie gut geschützt. Der Versicherer muss Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen befragen und beraten (§ 6 Abs. 1 VVG); auf die Beratung können Sie nur durch eine gesonderte Erklärung verzichten (§ 6 Abs. 3 VVG). Ein Vertreter muss Ihnen mitteilen, für welche Versicherer er tätig ist und ob ausschließlich (§ 60 Abs. 2 VVG).

Der direkte Weg passt gut, wenn Sie Ihren Wunschversicherer schon kennen – etwa, weil Sie dort andere Verträge haben. Bei manchen Versicherern ist er sogar der einzige: Die Debeka vertreibt laut PKV-Verband nicht über Makler, die Generali laut Geschäftsbericht 2025 ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung. Welcher Versicherer welche Wege anbietet, zeigt wo Sie eine private Krankenversicherung abschließen können. Wie ein Online-Abschluss funktioniert: private Krankenversicherung online abschließen.

Ist der Direktabschluss günstiger? Die Kostenfrage

Ein verbreiteter Gedanke: Ohne Makler entfällt die Provision, also muss der Beitrag niedriger sein. So einfach ist es nicht. Versicherer kalkulieren ihre Vertriebskosten in die Tarife ein – egal, über welchen Weg Sie abschließen. Für Vermittler gilt in der Krankenvollversicherung eine gesetzliche Obergrenze: Abschlussprovision und sonstige Vergütung dürfen zusammen höchstens 3,3 % der Bruttobeitragssumme betragen, also der Erstprämie ohne gesetzlichen Zuschlag mal 25 Jahre (§ 50 Abs. 1 VAG). Zudem dürfen Vermittler ihre Provision grundsätzlich nicht an Kunden weitergeben (§ 48b VAG).

Unser Fazit zur KostenfrageOb ein bestimmter Tarif im Direktvertrieb günstiger ist, lässt sich nur am konkreten Angebot mit gleichen Leistungen prüfen. Wichtiger als der Vertriebsweg sind für einen Vertrag, den Sie Jahrzehnte behalten, Leistungen, Annahmebedingungen und Beitragsentwicklung. Details zur Vergütung: PKV ohne Makler abschließen – ist das günstiger?

Wann welcher Weg passt

Makler passt, wenn …

  • Sie mehrere Versicherer vergleichen möchten
  • Sie Wert auf eine Risikovoranfrage bei mehreren Häusern legen
  • Sie Unterstützung bei Antrag und Leistungsfällen wünschen

Direkt passt, wenn …

  • Sie Ihren Wunschversicherer kennen
  • Sie Tarif und Bausteine selbst auswählen möchten
  • der Versicherer nur über eigene Wege verkauft

Versicherungsberater passt, wenn …

  • Sie eine Beratung gegen Honorar bevorzugen
  • Sie einen bestehenden Vertrag prüfen lassen möchten
  • Sie die Kosten der Beratung offen sehen wollen

Einen ausführlichen Überblick zu Beratungswegen und deren Kosten bietet PKV-Beratung: Wege und Kosten im Überblick.

Gesundheitsprüfung: hier macht der Weg einen Unterschied

Den Antrag mit den Gesundheitsfragen stellen Sie auf jedem Weg selbst – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG). Der Unterschied liegt davor: Direkt beim Versicherer erfahren Sie erst mit dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen er Sie annimmt. Über einen Makler lässt sich das vorher anonym bei mehreren Versicherern klären. Wer den direkten Weg geht, kann eine Voranfrage unter Umständen auch selbst stellen – wie das funktioniert, beschreibt anonyme Risikovoranfrage selbst stellen.

Nach dem Abschluss: wer Sie betreut

Eine PKV begleitet Sie oft ein Leben lang. Deshalb lohnt der Blick auf die Zeit nach der Unterschrift: Beim Makler gehört die Mitwirkung bei Verwaltung und Erfüllung des Vertrags zur Tätigkeit, etwa wenn es um Leistungen oder einen späteren Tarifwechsel geht. Beim Direktabschluss kümmert sich der Kundenservice des Versicherers bzw. Ihr Vertreter. Den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung können Sie in jedem Fall selbst verlangen (§ 204 VVG).

Liegt Ihnen bereits ein Angebot vor, prüfen Sie es Punkt für Punkt mit dem Check für ein vorliegendes PKV-Angebot.

Fünf Fragen, mit denen Sie jeden Ansprechpartner prüfen

Egal ob Makler, Vertreter oder Versicherer: Mit diesen Fragen erkennen Sie schnell, ob die Beratung zu Ihnen passt.

  1. Welchen Status haben Sie? Makler, Vertreter oder Berater – die Antwort steht in der Erstinformation, die Vermittler beim ersten Kontakt übergeben müssen (§ 15 VersVermV), samt Registernummer.
  2. Welche Versicherer haben Sie angefragt – und warum diese? Ein Vertreter nennt die Versicherer, für die er arbeitet; ein Makler erklärt seine Auswahl (§ 60 VVG).
  3. Wie sehen meine Annahmebedingungen aus? Gute Beratung klärt das vor dem Antrag, am besten per anonymer Risikovoranfrage.
  4. Was kostet jeder Baustein? Pflegepflicht, Krankentagegeld, gesetzlicher Zuschlag und Selbstbehalt gehören getrennt ins Angebot.
  5. Bekomme ich die Beratung schriftlich? Makler und Vertreter müssen ihren Rat begründen und dokumentieren (§ 61 VVG) – heben Sie die Dokumentation auf.

Unser Weg: Ergebnis zuerst, dann der Partner-Experte

PKV-Preisindex.de ist ein Informations- und Rechnerportal – kein Makler und kein Versicherer. Sie sehen Ihre Beitragsspanne sofort und ohne Anmeldung im Beitrags-Schätzer. Erst wenn Sie es möchten, meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Er holt Angebote mehrerer Versicherer für Ihr Profil ein, stellt vorab die anonyme Risikovoranfrage und berät Sie mit allen Vor- und Nachteilen. Für Sie ist das kostenlos.

Je früher Sie einsteigen, desto günstiger wird Ihr Beitrag: Laut veröffentlichten Versicherer-Reihen kostet jedes spätere Eintrittsjahr rund 1,2 bis 2,7 % mehr. Den kompletten Weg zum Vertrag beschreibt der Angebotslotse; die Spannen für Ihr Alter stehen im PKV-Preisindex.

Häufige Fragen

Ist es besser, die PKV über einen Makler oder direkt abzuschließen?

Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Ein Makler vergleicht Tarife mehrerer Versicherer, kann eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Häusern stellen und haftet für seine Beratung. Direkt beim Versicherer erhalten Sie die Tarife dieses einen Hauses – passend, wenn Sie Ihren Wunschversicherer schon kennen. Beide Wege sind gesetzlich geregelt und seriös.

Ist die PKV direkt beim Versicherer günstiger?

Nicht automatisch. Versicherer kalkulieren ihre Vertriebskosten in die Tarife ein, und die Abschlussvergütung ist gesetzlich auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG). Ob ein Tarif im Direktvertrieb günstiger ist, zeigt nur der Vergleich konkreter Angebote mit gleichen Leistungen.

Was ist der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?

Ein Vertreter ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln (§ 59 Abs. 2 VVG). Ein Makler übernimmt die Vermittlung für Sie als Auftraggeber, ohne von einem Versicherer betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG), und muss eine hinreichende Zahl von Versicherern berücksichtigen (§ 60 Abs. 1 VVG).

Muss ich einen Makler für die PKV bezahlen?

In der Regel nicht gesondert. Der Makler wird vom Versicherer vergütet; diese Vergütung ist im Beitrag kalkuliert und in der Krankenvollversicherung gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG). Ein Versicherungsberater wird dagegen nur von Ihnen bezahlt (§ 34d Abs. 2 GewO).

Woran erkenne ich, ob jemand Makler oder Vertreter ist?

Jeder Vermittler muss Ihnen beim ersten Geschäftskontakt eine Erstinformation geben – mit Name, Anschrift, Status als Makler, Vertreter oder Berater und seiner Registernummer (§ 15 VersVermV). Den Eintrag prüfen Sie im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern unter vermittlerregister.info.

Quellen

  1. §§ 59–63 VVG – Versicherungsvermittler, Beratung, Haftung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 6 VVG – Beratung des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
  3. § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater – abgerufen 18.10.2026
  4. § 15 VersVermV – Statusbezogene Informationspflicht – abgerufen 18.10.2026
  5. § 50 VAG – Begrenzung der Abschlussprovision – abgerufen 18.10.2026
  6. § 48b VAG – Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot – abgerufen 18.10.2026
  7. DIHK: Vermittlerregister – abgerufen 18.10.2026
  8. PKV-Verband: Liste der Öffnungsaktion für Beamte (Fußnote zur Debeka) – Stand Januar 2026
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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