Lexikon: Eintrittsalter, Musterbeitrag & Co. – PKV-Kosten-Begriffe einfach erklärt
Von „55er-Grenze“ bis „Widerrufsrecht“: die wichtigsten Begriffe rund um PKV-Kosten, Musterbeiträge und den Weg zum Angebot – kurz erklärt, mit Paragraf und Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- 55er-Grenze
- Wer mit 55 oder älter in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und davon mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war, wird in der Regel nicht mehr versicherungspflichtig (§ 6 Abs. 3a SGB V). Für Späteinsteiger heißt das: Den PKV-Tarif auf Dauer wählen. Mehr dazu →
- Altersstaffel
- Wie stark der Neukundenbeitrag je späterem Eintrittsjahr steigt. Im PKV-Preisindex belegt aus Reihen von Allianz und HanseMerkur: rund 1,2 bis 2,7 % je Jahr (Eintrittsalter 24 bis 45, Stand 18.10.2026); ab 46 mit dem SDK-Faktor 1,29 fortgeschrieben. Mehr dazu →
- Alterungsrückstellung
- Rücklage, die der Versicherer aus Ihren Beiträgen bildet, damit der Beitrag nicht allein wegen des Älterwerdens steigt. Ende 2025 hielten die PKV-Versicherer insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband). Je früher der Eintritt, desto länger wird vorgesorgt. Mehr dazu →
- Anonyme Risikovoranfrage
- Anfrage eines Vermittlers bei mehreren Versicherern ohne Namen des Kunden: Die Versicherer sagen vorab, ob und zu welchen Bedingungen sie annehmen würden. So entsteht kein gespeicherter Antrag. Antworten dauern laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage. Mehr dazu →
- Anzeigepflicht
- Pflicht, die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten (§ 19 VVG). Verletzungen können den Versicherungsschutz gefährden – deshalb vorher anonym anfragen und dann vollständig beantragen. Mehr dazu →
- Arbeitgeberzuschuss
- Angestellte erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI); 2027 laut Szenario rund 672,56 €. Auch Kinder und Krankentagegeld sind zuschussfähig. Mehr dazu →
- Basistarif
- Brancheneinheitlicher PKV-Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau und Annahmepflicht; Höchstbeitrag 2026 1.017,18 € im Monat (PKV-Verband). Kein Bestandteil des Preisindex, weil er nicht nach Eintrittsalter kalkuliert wird wie Normaltarife. Mehr dazu →
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommen, bis zu dem GKV-Beiträge berechnet werden: 2026 5.812,50 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € (Bundesrat ausstehend). Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze liegen immer darüber – sie zahlen in der GKV den Höchstbeitrag. Mehr dazu →
- Beitragsentlastungstarif
- Zusatzbaustein, mit dem Sie heute zusätzlich sparen, um Ihren PKV-Beitrag ab einem festgelegten Alter (oft 65 oder 67) um einen gewählten Betrag zu senken. Bei ottonova etwa 60,02 € im Monat für eine 35-jährige Person (Beispiel, Stand 15.06.2026). Mehr dazu →
- Beitragsrückerstattung
- Rückzahlung von Beiträgen, wenn Sie ein Jahr keine Rechnungen einreichen – je nach Tarif als feste tarifliche Leistung oder erfolgsabhängig nach Beschluss des Versicherers. Im Preisindex nicht abgezogen, weil sie vom eigenen Verhalten abhängt. Mehr dazu →
- Eintrittsalter
- Alter bei Versicherungsbeginn, nach dem der Versicherer den Beitrag kalkuliert – meist Kalenderjahr des Beginns minus Geburtsjahr (Tarifbedingungen prüfen). Der wichtigste Preisfaktor: HanseMerkur Start Fit kostet mit 35 Jahren 415,98 €, mit 45 Jahren 544,63 €. Mehr dazu →
- Gesetzlicher Zuschlag
- Zuschlag von 10 % auf den Beitrag der Krankheitskosten-Vollversicherung vom Kalenderjahr nach dem 21. bis zum Kalenderjahr des 60. Geburtstags; er wird ab 65 zur Beitragsdämpfung eingesetzt (§§ 149, 150 VAG). Alle Indexwerte enthalten ihn. Mehr dazu →
- GKV-Höchstbeitrag
- Höchster Monatsbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab der Beitragsbemessungsgrenze: 2027 rund 1.345,13 € mit Kind bzw. 1.402,50 € kinderlos (eigene Berechnung, Szenario). Angestellte zahlen davon rund die Hälfte. Mehr dazu →
- Indexwert
- Vereinheitlichter Wert eines Musterbeitrags im PKV-Preisindex: Krankheitskosten inklusive 10-%-Zuschlag, ohne Pflegepflicht, Krankentagegeld und Beitragsentlastung. Nur so lassen sich Beispiele verschiedener Versicherer nebeneinanderstellen. Mehr dazu →
- Kern-Stichprobe
- Die 15 normierten Werte von 9 Versicherern, aus denen die Rechner ihre Spannen bilden – je Versicherer, Niveau und Alter höchstens ein Wert, möglichst mit Selbstbehalt nahe 1.000 € (Stand 18.10.2026). Mehr dazu →
- Kindernachversicherung
- Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit versichert, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt privat versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird (§ 198 VVG). Mehr dazu →
- Krankentagegeld
- Ersetzt bei längerer Arbeitsunfähigkeit das Einkommen; Angestellte meist ab dem 43. Tag, Selbstständige oft früher. Kostet laut PKV-Preisindex für 100 € Tagessatz mit 35 Jahren rund 37,60 € (angestellt) bzw. 78,40 € (selbstständig) im Monat. Mehr dazu →
- Leistungsniveau
- Einordnung eines Tarifs in Basis, Komfort oder Premium nach Merkmalen wie Krankenhausunterbringung, Zahnersatz und Erstattung über Höchstsätzen – keine Qualitätsnote, sondern Grundlage für vergleichbare Spannen. Mehr dazu →
- Median
- Mittlerer Wert einer geordneten Reihe – die Hälfte der Werte liegt darunter, die Hälfte darüber. Der Orientierungswert des Beitrags-Schätzers ist der Median der Kern-Stichprobe, auf Ihr Alter umgerechnet. Mehr dazu →
- Musterbeitrag
- Rechenbeispiel eines Versicherers für ein festes Profil (Alter, Status, Tarif, Selbstbehalt), meist ohne Risikozuschlag und mit gesetzlichem Zuschlag. Kein Angebot, aber eine belastbare Größenordnung – Grundlage des PKV-Preisindex. Mehr dazu →
- Normierung
- Umrechnung eines veröffentlichten Beitrags auf den Indexwert, indem ausgewiesene Bausteine (Pflegepflicht, Krankentagegeld, Beitragsentlastung) abgezogen werden. Beispiel: HanseMerkur Start Fit, 35 Jahre: 415,98 € − 66,75 € Pflegepflicht = 349,23 €. Mehr dazu →
- Orientierungswert
- Der Wert, an dem Sie sich im Beitrags-Schätzer orientieren können: Median der Musterbeiträge Ihres Niveaus, auf Ihr Eintrittsalter umgerechnet und mit Ihrem Selbstbehalt-Wunsch gewichtet. Kein Angebot. Mehr dazu →
- Pflegepflichtversicherung
- Pflichtbaustein für Privatversicherte (§ 23 SGB XI); Kinder sind beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI). Laut Musterbeiträgen 2026 rund 51,94 € mit 25, 66,75 € mit 35 und 88,62 € mit 45 Jahren (HanseMerkur PVN). Mehr dazu →
- PKV-Preisindex
- Datensatz veröffentlichter Musterbeiträge mit Quelle, Datum und Profil sowie daraus berechnete Beitragsspannen nach Eintrittsalter; Q4/2026: 41 Werte, Erhebung 18.10.2026, vierteljährliche Aktualisierung. Mehr dazu →
- Provisionsdeckel
- Gesetzliche Grenze der Vermittlervergütung in der Krankenvollversicherung: Abschlussprovision und sonstige Vergütung zusammen höchstens 3,3 % der Bruttobeitragssumme, also Erstprämie ohne Zuschlag × 25 Jahre (§ 50 Abs. 1 VAG). Mehr dazu →
- Risikozuschlag
- Aufschlag, den ein Versicherer nach der Gesundheitsprüfung verlangen kann. Musterbeiträge und der PKV-Preisindex enthalten keine Risikozuschläge; ob einer anfällt, klärt die anonyme Risikovoranfrage. Mehr dazu →
- Schätzspanne
- Kennzeichnung für Werte, die nicht direkt aus Musterbeiträgen stammen, sondern mit einer belegten Staffel fortgeschrieben sind – im PKV-Preisindex für Eintrittsalter über 45. Mehr dazu →
- Selbstbehalt
- Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt; höchstens 5.000 € (§ 193 Abs. 3 VVG). Er senkt den Beitrag deutlich: Hallesche NK.select XL mit 35 Jahren kostet 766,00 € bei 600 € und 458,92 € bei 3.000 € Selbstbehalt. Mehr dazu →
- Tarifwechsel
- Wechsel in einen anderen Tarif des eigenen Versicherers unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung (§ 204 VVG) – ein Hebel, um den Beitrag später anzupassen. Mehr dazu →
- Unisex-Tarif
- Seit dem 21.12.2012 dürfen Neukunden nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife erhalten (EuGH C-236/09). Alle Musterbeiträge im Preisindex gelten deshalb für Frauen und Männer gleich. Mehr dazu →
- Versicherungsberater
- Berät gegen Honorar des Kunden und darf keine Vergütung von Versicherern annehmen (§ 34d Abs. 2 GewO, § 59 Abs. 4 VVG). Mehr dazu →
- Versicherungsmakler
- Vermittelt für den Kunden, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 34d Abs. 1 GewO, § 59 Abs. 3 VVG); muss seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen (§ 60 VVG) und die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG). Mehr dazu →
- Versicherungspflichtgrenze
- Jahresarbeitsentgelt, über dem Angestellte in der GKV versicherungsfrei sind und in die PKV wechseln können: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bundesrat ausstehend; § 6 SGB V). Mehr dazu →
- Versicherungsvertreter
- Vermittelt im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer (§ 59 Abs. 2 VVG) und muss offenlegen, für welche Versicherer er tätig ist (§ 60 Abs. 2 VVG). Mehr dazu →
- Wartezeit
- Zeit nach Versicherungsbeginn, in der bestimmte Leistungen noch nicht erstattet werden: allgemein höchstens drei, für Zahnersatz, Psychotherapie und Entbindung höchstens acht Monate. Die GKV-Zeit wird angerechnet, wenn der Antrag spätestens zwei Monate nach ihrem Ende gestellt wird (§ 197 VVG). Mehr dazu →
- Widerrufsrecht
- Ein neuer PKV-Vertrag kann binnen 14 Tagen in Textform ohne Begründung widerrufen werden; die Frist beginnt erst mit Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung (§ 8 VVG). Mehr dazu →
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