Inhalt (9 Abschnitte)
- Private Krankenversicherung abschließen: die 7 Schritte im Überblick
- Schritt 1: Wer darf eine private Krankenversicherung abschließen?
- Schritt 2 und 3: Beitragsspanne kennen und Leistungen festlegen
- Schritt 4: Den Weg zum Angebot wählen
- Schritt 5: Anonyme Risikovoranfrage – erst die Annahme klären
- Schritt 6: Den Antrag richtig stellen
- Schritt 7: Police prüfen, widerrufen können, Krankenkasse verlassen
- Vier Fehler, die Sie beim Abschluss leicht vermeiden
- Was Sie mit dem Abschluss gewinnen
- Eine private Krankenversicherung abschließen dürfen vor allem Angestellte mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €; 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €, Entwurf), hauptberuflich Selbstständige und Beamte.
- Der Ablauf hat sieben Schritte: Zugang prüfen, Spanne kennen, Leistungen festlegen, Weg wählen, Annahme per anonymer Risikovoranfrage klären, Antrag stellen, Police prüfen und die Krankenkasse verlassen.
- Im Antrag beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß – das ist Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
- Nach dem Vertragsschluss können Sie binnen 14 Tagen in Textform ohne Begründung widerrufen; die Frist beginnt erst mit Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung (§ 8 VVG).
- Aus der Anschlussversicherung der Krankenkasse treten Sie binnen zwei Wochen nach deren Hinweis aus, wirksam nur mit Nachweis der PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Eine private Krankenversicherung abschließen Sie in sieben Schritten: Zugang prüfen (Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr 2026, Selbstständige, Beamte), Beitragsspanne kennen, Leistungen festlegen, Weg wählen, Annahme per anonymer Risikovoranfrage klären, Antrag stellen und die Krankenkasse fristgerecht verlassen. Nach dem Vertragsschluss haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht (§ 8 VVG); realistisch sind einige Wochen bis zur Police (Stand: Oktober 2026).
Private Krankenversicherung abschließen: die 7 Schritte im Überblick
Der Weg in die PKV ist klarer, als viele denken. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet Lücken, spart Zeit und bekommt ein Angebot, das wirklich passt:
1 · Zugang prüfen
Dürfen Sie privat versichern? Entscheidend sind Ihr Status und bei Angestellten das Jahresarbeitsentgelt.
2 · Spanne kennen
Der Beitrags-Schätzer zeigt in 60 Sekunden, was die PKV in Ihrem Alter ungefähr kostet.
3 · Leistungen festlegen
Basis, Komfort oder Premium, dazu Selbstbehalt und Krankentagegeld.
4 · Weg wählen
Makler, Versicherer direkt oder Versicherungsberater – nach Auswahl, Beratung und Bezahlung.
5 · Annahme klären
Die anonyme Risikovoranfrage zeigt, zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen.
6 · Antrag stellen
Bedingungen lesen, Gesundheitsfragen vollständig beantworten, unterschreiben.
7 · Police und Wechsel
Versicherungsschein prüfen, Widerrufsrecht kennen, Krankenkasse fristgerecht verlassen.
Die gute Nachricht: Die Schritte 4 bis 6 übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) – für Sie kostenlos. Wie lange jeder Schritt dauert, zeigt private Krankenversicherung abschließen: Dauer und Zeitplan.
Schritt 1: Wer darf eine private Krankenversicherung abschließen?
Bevor Sie Angebote vergleichen, klären Sie den Zugang. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele Pflicht; privat versichern können sich vor allem diese Gruppen:
| Gruppe | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Angestellte | regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 77.400 € (2026); 2027: 84.150 € (Entwurf). Die Pflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird. | § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 SGB V |
| Berufseinsteiger und Jobwechsler | neue Stelle mit Entgelt über der Grenze: von Beginn an versicherungsfrei | § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V |
| Selbstständige und Freiberufler | hauptberuflich selbstständig – dann nicht versicherungspflichtig | § 5 Abs. 5 SGB V |
| Beamtinnen und Beamte | versicherungsfrei; Beihilfe des Dienstherrn plus Restkostentarif | § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V |
| Studierende | Befreiung auf Antrag binnen drei Monaten möglich | § 8 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SGB V |
Ab 55 gilt eine Sonderregel: Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte der Zeit etwa versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig, bleibt auch bei später eintretender Versicherungspflicht versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ausführlich zu den Voraussetzungen: Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV. Sie verdienen als Angestellte/r noch weniger als die Grenze? Dann sichern Sie sich bis dahin mit privaten Zusatzversicherungen bessere Leistungen – und planen den Wechsel für den Zeitpunkt, an dem Sie die Grenze überschreiten.
Schritt 2 und 3: Beitragsspanne kennen und Leistungen festlegen
Wer weiß, was realistisch ist, erkennt Lockangebote sofort. Der Beitrag in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vor allem vom Eintrittsalter, vom Leistungsumfang, vom Selbstbehalt und vom Gesundheitszustand. Zur Orientierung aus dem PKV-Preisindex (Komfort-Niveau, inklusive Pflegepflicht, Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag):
Dann legen Sie fest, was Ihnen wichtig ist: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen. Drei Entscheidungen prägen den Beitrag besonders:
- Leistungsniveau: Basis, Komfort oder Premium – je nach Wunsch nach Komfort im Krankenhaus und Zahnschutz.
- Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag; Angestellte tragen ihn allerdings allein. Gesetzlich ist er auf 5.000 € im Jahr begrenzt (§ 193 Abs. 3 VVG).
- Krankentagegeld: ersetzt bei längerer Krankheit Ihr Einkommen – für Selbstständige besonders wichtig, denn ein gesetzliches Krankengeld gibt es in der PKV nicht.
Ihre persönliche Spanne mit Selbstbehalt, Kindern und Krankentagegeld rechnet der Beitrags-Schätzer.
Schritt 4: Den Weg zum Angebot wählen
Angebote bekommen Sie auf drei Wegen. Ein Versicherungsmakler vermittelt, ohne von einem Versicherer betraut zu sein, und muss seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen (§§ 59, 60 VVG). Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer. Direkt beim Versicherer – online oder in der Agentur – erhalten Sie die Tarife dieses einen Hauses. Ein Versicherungsberater berät gegen Honorar. Die Vergütung von Maklern und Vertretern ist im Beitrag kalkuliert und gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG). Nicht jeder Versicherer ist über jeden Weg erreichbar: Die Debeka arbeitet nicht mit Maklern, die Generali vertreibt ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung. Den Vergleich der Wege finden Sie unter PKV über Makler oder direkt.
Schritt 5: Anonyme Risikovoranfrage – erst die Annahme klären
Bevor Sie einen Antrag unterschreiben, sollten Sie wissen, wie die Versicherer Sie einstufen. Genau dafür gibt es die anonyme Risikovoranfrage: Ein Experte schickt Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer und erhält deren Einschätzung – Annahme ohne Einschränkung, mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Laut Maklerangaben dauert das meist 5 bis 10 Werktage (Sekundärquelle). Der Vorteil: Kein Antrag wird gespeichert, und Sie wählen am Ende das Angebot mit den besten Bedingungen.
Gut zu wissenAuf PKV-Preisindex.de fragen wir keine Gesundheitsdaten ab. Ihre Gesundheitsangaben besprechen Sie ausschließlich mit Ihrem Partner-Experten – für die Risikovoranfrage und später für den Antrag.
Schritt 6: Den Antrag richtig stellen
Der Versicherer muss Ihnen seine Vertragsbestimmungen und Bedingungen rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übermitteln (§ 7 Abs. 1 VVG). Lesen Sie sie vor der Unterschrift. Im Antrag beantworten Sie dann die Gesundheitsfragen, die der Versicherer in Textform stellt – vollständig und wahrheitsgemäß, denn das ist Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 Abs. 1 VVG). Wer Umstände verschweigt, riskiert je nach Verschulden den Rücktritt, eine Kündigung oder eine rückwirkende Vertragsanpassung durch den Versicherer (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG). Wie Sie die Fragen sicher beantworten: vorvertragliche Anzeigepflicht verständlich erklärt.
| Angabe | Wofür |
|---|---|
| Persönliche Daten, gewünschter Versicherungsbeginn | Eintrittsalter, Beitrag, Vertragsbeginn |
| Beruf, Status, Einkommen | Zugang zur PKV, Krankentagegeld, Arbeitgeberzuschuss |
| Bisherige Versicherung und deren Ende | lückenloser Anschluss, Anrechnung der Wartezeiten (§ 197 Abs. 2 VVG) |
| Mitzuversichernde Personen | eigene Verträge bzw. Tarife je Person |
| Gesundheitsangaben laut Antragsfragen | Risikoprüfung des Versicherers (§ 19 VVG) |
| Bankverbindung | Beitragseinzug |
Schritt 7: Police prüfen, widerrufen können, Krankenkasse verlassen
Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an, erhalten Sie den Versicherungsschein. Prüfen Sie Tarif, Bausteine, Beitrag und Versicherungsbeginn. Ab Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung haben Sie 14 Tage Zeit, ohne Begründung in Textform zu widerrufen (§ 8 VVG) – mehr dazu unter PKV-Antrag widerrufen. Danach kümmern Sie sich um den Wechsel:
- Versicherungspflicht endet: Die Kasse führt Sie zunächst als freiwilliges Mitglied weiter. Den Austritt erklären Sie binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis – wirksam nur mit Nachweis der PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Bereits freiwillig versichert: Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, wirksam mit Nachweis der neuen Absicherung (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Arbeitgeber informieren: Mit der Bescheinigung des Versicherers zahlt er Ihnen den Zuschuss, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
- Wartezeiten: höchstens drei bzw. acht Monate; die Zeit in der GKV wird angerechnet, wenn Sie spätestens zwei Monate nach deren Ende beantragen (§ 197 VVG).
Wichtig: Einen PKV-Schutz für die Vergangenheit gibt es grundsätzlich nicht. Planen Sie deshalb lückenlos – Details unter PKV rückwirkend abschließen?.
Vier Fehler, die Sie beim Abschluss leicht vermeiden
Wer die Antragsfragen ohne Unterlagen beantwortet, vergisst leicht etwas. Nehmen Sie sich Zeit und klären Sie Unklarheiten vorher mit Ihrem Experten.
Der PKV-Beginn sollte nahtlos an das Ende der gesetzlichen Versicherung anschließen. Dann zählen auch Ihre Vorversicherungszeiten für die Wartezeiten.
Ein Angebot mit Krankentagegeld und Pflegepflicht ist natürlich teurer als eines ohne. Vergleichen Sie nur gleiche Bausteine.
Jedes Jahr Warten erhöht den Neukundenbeitrag dauerhaft – im Komfort-Niveau mit 40 Jahren um rund 15 € pro Monat. Rechnen Sie es im Warte-Kosten-Rechner nach.
Was Sie mit dem Abschluss gewinnen
Vertraglich zugesicherte Leistungen
Der Versicherer kann Ihre Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der GKV steigen dagegen ab 2027 die Zuzahlungen um 50 % (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Schneller zum Facharzt
60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Beitrag unabhängig vom Einkommen
Gehaltserhöhungen, Mieten oder Kapitalerträge erhöhen Ihren PKV-Beitrag nicht. Angestellte erhalten zudem die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss.
Vorsorge fürs Alter eingebaut
Alterungsrückstellungen – Ende 2025 branchenweit 355,4 Mrd. € – und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen Ihren Beitrag im Alter (§§ 149, 150 VAG).
Je früher Sie einsteigen, desto günstiger: Jedes spätere Eintrittsjahr erhöht den Neukundenbeitrag laut veröffentlichten Versicherer-Reihen um rund 1,2 bis 2,7 %. Alle Schritte im Zusammenhang erklärt der Angebotslotse.
Häufige Fragen
Wie schließe ich eine private Krankenversicherung ab?
In sieben Schritten: Zugang prüfen, Beitragsspanne kennen, Leistungen festlegen, Weg wählen (Makler, Versicherer direkt oder Versicherungsberater), Annahme per anonymer Risikovoranfrage klären, Antrag stellen, Police prüfen und die Krankenkasse fristgerecht verlassen. Ein spezialisierter Partner-Experte übernimmt auf Wunsch Vergleich und Risikovoranfrage für Sie.
Wer darf eine private Krankenversicherung abschließen?
Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2026: 77.400 €), hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte. Studierende können sich unter Umständen befreien lassen. Angestellte unter der Grenze sichern sich bis dahin mit privaten Zusatzversicherungen ab.
Kann ich die PKV jederzeit abschließen?
Als Selbstständige/r ja, sobald Sie hauptberuflich selbstständig sind. Als Angestellte/r endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Ihr Gehalt die Grenze überschreitet – vorausgesetzt, es liegt auch über der Grenze des Folgejahres (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wer eine neue Stelle mit einem Gehalt über der Grenze antritt, ist von Beginn an versicherungsfrei.
Welche Unterlagen brauche ich für den PKV-Antrag?
Personalausweis-Daten, gewünschten Versicherungsbeginn, Angaben zu Beruf und Einkommen, zur bisherigen Versicherung und zu mitzuversichernden Personen sowie Ihre Gesundheitsangaben für die Fragen im Antrag. Hilfreich sind Unterlagen Ihrer Ärztinnen und Ärzte, damit Ihre Angaben vollständig sind.
Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse selbst kündigen?
Das hängt vom Fall ab. Endet Ihre Versicherungspflicht, erklären Sie binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt aus der Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Sind Sie bereits freiwillig versichert, kündigen Sie zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). In beiden Fällen wirkt das nur mit Nachweis der neuen Absicherung.
Wie lange dauert es, eine PKV abzuschließen?
Meist einige Wochen. Die anonyme Risikovoranfrage dauert laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage; Antrag und Annahme brauchen je nach Unterlagen einige Tage bis wenige Wochen. Planen Sie zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige) – abgerufen 18.10.2026
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Kündigung – abgerufen 18.10.2026
- § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 18.10.2026
- § 7 VVG – Information des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
- § 8 VVG – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- § 193 VVG – Versicherte Person, Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
- §§ 59–63 VVG – Versicherungsvermittler – abgerufen 18.10.2026
- § 50 VAG – Begrenzung der Abschlussprovision – abgerufen 18.10.2026
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 – Befragung Nov./Dez. 2025, N = 3.970
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.