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PKV-Angebote einholen: in 5 Schritten zum echten Angebot

Sie wollen in die PKV – aber ohne dass Ihre Telefonnummer bei fünf Callcentern landet? Hier steht, wie Sie in wenigen Wochen an echte Angebote kommen: Wege, Zeitplan, Seriositäts-Check, Antrag und Widerruf.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (18 Abschnitte)
  1. PKV-Angebote einholen in 5 Schritten
  2. Welche Wege es gibt: Makler, Versicherer, Berater
  3. Wie lange dauert es bis zum PKV-Angebot?
  4. Besonderheiten für Angestellte, Selbstständige und Berufseinsteiger
  5. Diese Angaben brauchen Sie für Ihr Angebot
  6. Seriös anfragen – ohne Anruf-Lawine
  7. Was ein gutes PKV-Angebot enthält
  8. Angebote richtig vergleichen – am Beispiel veröffentlichter Musterbeiträge
  9. Sechs Stolperfallen auf dem Weg zum Angebot
  10. Antrag stellen und widerrufen
  11. Ihr Gespräch mit dem Partner-Experten: diese Fragen stellen
  12. Was mit Ihren Daten passiert – je nach Weg
  13. Wenn ein Versicherer zurückstellt oder ablehnt
  14. Angebote für die ganze Familie
  15. Ihre Checkliste in zehn Punkten
  16. Bei welchem Versicherer über welchen Weg?
  17. Nach dem Antrag: Police, Bescheinigung, Zuschuss
  18. Was kostet die Beratung?
Das Wichtigste in Kürze
  • PKV-Angebote erhalten Sie über einen Versicherungsmakler, direkt beim Versicherer bzw. dessen Vertreter oder über einen Versicherungsberater gegen Honorar – die Vermittlervergütung ist im Beitrag kalkuliert und auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG).
  • Ein Makler muss seinen Rat auf eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern stützen (§ 60 VVG) und die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG).
  • Vor dem Antrag klärt eine anonyme Risikovoranfrage die Annahmebedingungen – Antworten der Versicherer dauern laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage.
  • Einen PKV-Vertrag können Sie binnen 14 Tagen in Textform ohne Begründung widerrufen; die Frist beginnt erst mit Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung (§ 8 VVG).
  • Wer aus der GKV kommt und den Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung stellt, bekommt die Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

PKV-Angebote einholen geht in fünf Schritten: Beitragsspanne für Ihr Alter kennen, Weg wählen (Makler, Versicherer direkt oder Versicherungsberater), Annahmebedingungen per anonymer Risikovoranfrage klären, Angebote schriftlich vergleichen, Antrag stellen – mit 14 Tagen Widerrufsrecht (§ 8 VVG). Realistisch sind einige Wochen; die Vermittlervergütung ist im Beitrag kalkuliert und gesetzlich auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG, Stand Oktober 2026).

PKV-Angebote einholen in 5 Schritten

1 · Spanne kennen

Bevor Sie Angebote anfordern, wissen Sie, was realistisch ist: Der Beitrags-Schätzer zeigt die Spanne für Ihr Eintrittsalter aus veröffentlichten Musterbeiträgen. So erkennen Sie Lockangebote und Ausreißer.

2 · Weg wählen

Makler, Versicherer direkt oder Versicherungsberater – die Wege unterscheiden sich in Auswahl, Beratungspflicht und Bezahlung (Tabelle unten).

3 · Anonym vorab anfragen

Eine anonyme Risikovoranfrage klärt, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen – ohne dass ein Antrag gespeichert wird.

4 · Angebote vergleichen

Leistungen, Beitrag, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Beitragsentlastung, Optionsrechte – schriftlich und mit Tarifbedingungen.

5 · Antrag und Wechsel

Antrag vollständig stellen, Versicherungsbeginn und GKV-Austritt abstimmen. Widerruf binnen 14 Tagen möglich.

Welche Wege es gibt: Makler, Versicherer, Berater

Wege zum PKV-Angebot nach Gesetz, Stand Oktober 2026 (§ 34d GewO, §§ 6, 59–61 VVG, § 50 VAG).
WegFür wen tätigAuswahlBezahlung
Versicherungsmaklerfür Sie als Kunde, ohne vom Versicherer betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG)hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern (§ 60 Abs. 1 VVG)Courtage im Beitrag kalkuliert, begrenzt durch § 50 VAG
Versicherungsvertreterim Auftrag eines oder mehrerer Versicherer (§ 59 Abs. 2 VVG)Tarife der vertretenen Versicherer; muss das offenlegen (§ 60 Abs. 2 VVG)Provision im Beitrag kalkuliert
Versicherer direkt (online)für den eigenen Versicherer; Beratungspflicht nach § 6 VVGnur eigene TarifeVertriebskosten im Beitrag kalkuliert
Versicherungsberaterfür Sie, ohne wirtschaftlichen Vorteil vom Versicherer (§ 59 Abs. 4 VVG)freiHonorar nur vom Kunden (§ 34d Abs. 2 GewO)

Makler und Vertreter müssen Ihre Wünsche erfragen, beraten und die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG); bei Fehlern haften sie (§ 63 VVG). Gute Beratung zeigt sich daran, dass Ihnen mehrere Angebote mit Vor- und Nachteilen erklärt werden – nicht nur eines. Mehr zum Vergleich der Wege: PKV über Makler oder direkt und PKV ohne Makler abschließen.

Wie lange dauert es bis zum PKV-Angebot?

Die Dauer hängt vor allem von zwei Dingen ab: wie schnell die Gesundheitsangaben vollständig sind und wann Ihre gesetzliche Versicherung endet. Ein typischer Zeitplan:

Zeitplan zum PKV-Angebot; gesetzliche Fristen mit Fundstelle, Bearbeitungszeiten laut Maklerangaben (Sekundärquelle), Stand Oktober 2026.
SchrittDauer bzw. FristGrundlage
Beitragsspanne schätzenrund 1 MinutePKV-Preisindex
Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherernmeist 5–10 WerktageMaklerangaben (Sekundärquelle)
Antrag und Annahmeje nach Unterlagen einige Tage bis WochenVersicherer
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss14 Tage ab Zugang der Unterlagen§ 8 VVG
Angestellte: Ende der VersicherungspflichtAblauf des Kalenderjahres (bei neuem Job über der Grenze: ab Beginn)§ 6 Abs. 4 SGB V
Austritt aus der Anschlussversicherung2 Wochen nach Hinweis der Kasse, mit Nachweis§ 188 Abs. 4 SGB V
Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaftzum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, mit Nachweis§ 175 Abs. 4 SGB V
Anrechnung der GKV-Zeit auf WartezeitenAntrag spätestens 2 Monate nach Ende der Vorversicherung§ 197 Abs. 2 VVG

Unser Tipp: Starten Sie zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Versicherungsbeginn. Details zu Ablauf und Zeitplan: private Krankenversicherung abschließen – Dauer und der Ablauf in 7 Schritten.

Besonderheiten für Angestellte, Selbstständige und Berufseinsteiger

Angestellte

Steigt Ihr Gehalt über die Versicherungspflichtgrenze, endet die Pflicht mit Ablauf des Kalenderjahres – wenn Sie auch die Grenze des Folgejahres überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V). Der übliche Versicherungsbeginn ist deshalb der 1. Januar. Für den Arbeitgeberzuschuss braucht Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung des Versicherers.

Selbstständige

Endet Ihre Pflichtversicherung, führt die Kasse Sie zunächst als freiwilliges Mitglied weiter. Für die PKV erklären Sie den Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse und weisen die neue Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Planen Sie das Krankentagegeld gleich mit.

Berufseinsteiger

Wer eine erste Stelle mit einem Gehalt über der Grenze antritt, ist von Beginn an versicherungsfrei. Je früher der Einstieg, desto niedriger der Beitrag – mit 25 kostet ein Komfort-Tarif laut Index rund 416–694 € im Monat.

Diese Angaben brauchen Sie für Ihr Angebot

Typische Angaben für Risikovoranfrage, Angebot und Antrag; Gesundheitsangaben nur im Gespräch mit dem Partner-Experten bzw. im Antrag – nie auf dieser Website. Stand Oktober 2026.
AngabeWofür
Geburtsdatum und gewünschter VersicherungsbeginnEintrittsalter und Beitrag
Status (angestellt, selbstständig) und EinkommenZugang zur PKV, Arbeitgeberzuschuss, passendes Krankentagegeld
Wunsch-Leistungen und SelbstbehaltTarifauswahl (Basis, Komfort, Premium)
Mitzuversichernde PersonenKinder- und Partnertarife
Bisherige Versicherung und deren EndeLückenloser Anschluss, Anrechnung der Wartezeiten (§ 197 Abs. 2 VVG)
Gesundheitsangabenanonyme Risikovoranfrage und später der Antrag (§ 19 VVG)

Seriös anfragen – ohne Anruf-Lawine

Viele Menschen zögern, weil sie nach einer Online-Anfrage von mehreren Stellen angerufen wurden. Mit diesen Prüfpunkten erkennen Sie seriöse Anfragewege:

  • Vollständiges Impressum mit Anschrift und Verantwortlichen
  • Bei Vermittlern: Erlaubnis nach § 34d GewO, prüfbar im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern
  • Klare Angabe in der Datenschutzerklärung, an wen Ihre Daten gehen – und an wen nicht
  • Keine Gesundheitsfragen in einem frei zugänglichen Online-Formular
  • Ein Ergebnis zuerst, Kontaktdaten erst danach – und nur, wenn Sie das möchten
  • Vorsicht bei Anrufern, die sich als PKV-Verband ausgeben: Der Verband führt keine verkaufsorientierten Telefonate (PKV-Verband, Warnung vom 26.04.2021)

So halten wir es: Ihr Ergebnis sehen Sie sofort und ohne Anmeldung; erst wenn Sie es möchten, meldet sich der passende spezialisierte Experte aus unserem Partnernetzwerk persönlich bei Ihnen (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Mehr dazu: PKV-Vergleich seriös und was nach einer unverbindlichen Anfrage passiert.

Was ein gutes PKV-Angebot enthält

Pflichtangaben

  • Tarifname und Tarifbedingungen
  • Monatsbeitrag je Baustein inkl. Pflegepflicht und 10-%-Zuschlag
  • Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
  • Krankentagegeld: Höhe und Beginn
  • Annahmebedingungen nach Gesundheitsprüfung

Darauf achten

  • Leistungen schwarz auf weiß – nicht nur Werbeprospekt
  • Beitragsentlastung für das Alter
  • Options- und Wechselrechte
  • Wartezeiten und deren Anrechnung
  • Mehrere Versicherer im Vergleich

Ein Angebot liegt Ihnen schon vor? Mit dem PKV-Angebots-Check prüfen Sie Tarif und Versicherer Punkt für Punkt.

Angebote richtig vergleichen – am Beispiel veröffentlichter Musterbeiträge

Zwei Angebote mit unterschiedlichem Monatsbeitrag sind nicht automatisch teuer und günstig. Ein Blick auf veröffentlichte Beispiele zeigt, warum: Allianz nennt für eine/n 30-jährige/n Angestellte/n im Tarif Plus 90 mit Zahn 90 781,24 € – darin stecken aber 59,20 € Krankentagegeld und 63,81 € Pflegepflicht. HanseMerkur nennt für Advanced Fit S mit 35 Jahren 569,73 € inklusive 39,10 € Krankentagegeld und 66,75 € Pflegepflicht. Vergleichen Sie deshalb immer:

  1. Gleiche Bausteine: Pflegepflicht, Krankentagegeld (Höhe und Beginn), Beitragsentlastung – je Angebot getrennt ausweisen lassen.
  2. Gleicher Selbstbehalt: 600 € oder 1.200 € Selbstbehalt machen beim selben Tarif über 100 € im Monat aus (Hallesche NK.select XL, 35 Jahre: 766,00 € gegenüber 636,00 €).
  3. Leistungen schwarz auf weiß: Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen – laut Tarifbedingungen.
  4. Annahmebedingungen: Risikozuschläge oder Ausschlüsse nach der Gesundheitsprüfung gehören in den Vergleich.
  5. Beitrag nach Zuschuss: Für Angestellte zählt der Eigenanteil; Selbstbehalt trägt der Arbeitgeber nicht mit.

Den Rahmen für Ihr Alter liefert der Preisindex-Explorer mit allen Musterbeiträgen und vereinheitlichten Indexwerten.

Sechs Stolperfallen auf dem Weg zum Angebot

Zu früh gekündigt

Kündigen Sie die GKV erst, wenn der PKV-Vertrag steht – die Kündigung wird ohnehin nur mit Nachweis der neuen Absicherung wirksam (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Zwei-Wochen-Frist verpasst

Nach dem Hinweis der Kasse auf die freiwillige Weiterversicherung bleiben zwei Wochen für den Austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Danach geht es nur noch per Kündigung.

Unvollständige Angaben

Fehlende Angaben im Antrag können den Schutz gefährden (§ 19 VVG). Sammeln Sie Unterlagen vorher und lassen Sie sich helfen.

Nur auf den Beitrag geschaut

Der niedrigste Startbeitrag ist selten der beste Vertrag für Jahrzehnte. Leistungen und Beitragsentwicklung zählen mit.

Krankentagegeld vergessen

In der PKV gibt es kein gesetzliches Krankengeld – Selbstständige und Angestellte sichern ihr Einkommen über das Krankentagegeld ab. Es gehört ins Angebot.

Kinder zu spät angemeldet

Neugeborene binnen zwei Monaten nach der Geburt anmelden – dann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit (§ 198 VVG).

Antrag stellen und widerrufen

Im Antrag beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers – vollständig und wahrheitsgemäß, denn das ist Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Deshalb lohnt sich die anonyme Risikovoranfrage vorher: Sie wissen dann schon, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt. Nach dem Vertragsschluss haben Sie 14 Tage Zeit, ohne Begründung in Textform zu widerrufen; die Frist beginnt erst mit Zugang von Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung, und die rechtzeitige Absendung genügt (§ 8 VVG). Einzelheiten: PKV-Antrag widerrufen.

Kein rückwirkender BeginnEin PKV-Vertrag beginnt frühestens mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Planen Sie deshalb lückenlos – Ausnahmen wie die Kindernachversicherung nach § 198 VVG sind gesetzlich geregelt. Mehr: PKV rückwirkend abschließen?

Ihr Gespräch mit dem Partner-Experten: diese Fragen stellen

  • Welche Versicherer haben Sie angefragt – und warum diese?
  • Wie sehen die Annahmebedingungen laut Risikovoranfrage aus?
  • Was kostet das Angebot je Baustein – mit Pflegepflicht, Krankentagegeld und Zuschlag?
  • Wie haben sich die Beiträge des Tarifs in den vergangenen Jahren entwickelt?
  • Welche Beitragsentlastung im Alter ist sinnvoll, und was kostet sie?
  • Welche Options- und Wechselrechte hat der Tarif?
  • Wann ist mein frühestmöglicher Versicherungsbeginn, und was muss ich der Kasse wann mitteilen?

Ein guter Partner-Experte beantwortet diese Fragen schriftlich und dokumentiert die Beratung (§ 61 VVG). Ihre Beitragsspanne als Ausgangspunkt liefert der Beitrags-Schätzer.

Was mit Ihren Daten passiert – je nach Weg

Bei einer Online-Anfrage entscheiden Sie, wer Ihre Daten bekommt. Lesen Sie deshalb vor dem Absenden die Datenschutzerklärung: Dort steht, an wen Angaben weitergegeben werden. Bei Versicherer-Rechnern gehen Ihre Daten an den einen Versicherer, bei einem Makler an diesen und – für die Angebote – an die angefragten Versicherer. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO); geben Sie sie nur dort an, wo sie gebraucht werden: in der Risikovoranfrage über Ihren Experten und im Antrag. Auf PKV-Preisindex.de fragen wir keine Gesundheitsdaten ab.

Wenn ein Versicherer zurückstellt oder ablehnt

Nicht jeder Versicherer nimmt jeden Antrag zu Normalbedingungen an – das ist kein Grund aufzugeben. Genau dafür ist die anonyme Risikovoranfrage da: Sie zeigt nebeneinander, wie mehrere Versicherer entscheiden würden. Mögliche Antworten sind eine Annahme ohne Einschränkung, eine Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung. Oft nimmt ein anderer Versicherer zu besseren Bedingungen an; manchmal hilft ein anderer Tarif oder ein späterer Termin, wenn eine Behandlung abgeschlossen ist. Als Auffangnetz gibt es außerdem den brancheneinheitlichen Basistarif mit Annahmepflicht und Leistungen auf GKV-Niveau – 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat (PKV-Verband). Ein Partner-Experte zeigt Ihnen, welcher Weg für Sie der beste ist.

Angebote für die ganze Familie

In der PKV erhält jede Person einen eigenen Vertrag bzw. Tarif. Fordern Sie deshalb Angebote für alle mitzuversichernden Personen gleichzeitig an – so sehen Sie die Gesamtkosten. Veröffentlichte Kindertarife 2026 liegen bei 161,50 bis 276,79 € im Monat; in der Pflegepflicht sind Kinder beitragsfrei. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber auch zu den Beiträgen der Kinder – insgesamt bis zum Höchstbetrag. Ob Kinder über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert bleiben können, hängt von Ehe und Einkommen ab (§ 10 Abs. 3 SGB V) und gehört in jedes Familienangebot.

Ihre Checkliste in zehn Punkten

  1. Beitragsspanne für Ihr Eintrittsalter kennen
  2. Voraussetzung klären: Gehalt über der Grenze oder selbstständig
  3. Wunsch-Niveau und Selbstbehalt festlegen
  4. Weg wählen: Makler, Versicherer direkt oder Versicherungsberater
  5. Gesundheitsangaben vollständig zusammenstellen
  6. Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  7. Angebote mit gleichen Bausteinen vergleichen
  8. Versicherungsbeginn mit dem Ende der GKV abstimmen
  9. Antrag vollständig und wahrheitsgemäß stellen
  10. Police prüfen – Widerruf binnen 14 Tagen möglich

Bei welchem Versicherer über welchen Weg?

Nicht jeder Versicherer ist über jeden Weg erreichbar. Laut Geschäftsberichten und Websites der Versicherer (ausgewertet im Oktober 2026):

Vertriebswege ausgewählter Versicherer laut Geschäftsbericht 2025 bzw. Website, Stand Oktober 2026.
VersichererVertriebsweg
AllianzVertreter, Banken, Maklervertrieb
Debekanicht über Makler, kein Online-Preis
Generaliausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung
HanseMerkurAusschließlichkeit, Makler, Vergleichsportale
Hallesche, Continentale, LKH, uniVersa, INTERunter anderem Makler
ottonovadirekt online und Makler
AXAeigene Vertriebsorganisationen, Online-Rechner mit Abschluss

Die vollständige Übersicht steht unter wo Sie eine private Krankenversicherung abschließen können. Online-Abschlüsse beschreibt PKV online abschließen.

Nach dem Antrag: Police, Bescheinigung, Zuschuss

Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an, erhalten Sie den Versicherungsschein mit den Bedingungen – ab dann läuft die 14-tägige Widerrufsfrist. Als Angestellte/r geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Bescheinigung des Versicherers, damit er den Zuschuss zahlt (2026 bis 613,22 € im Monat). Die Kasse bekommt den Nachweis der neuen Absicherung für Ihren Austritt bzw. Ihre Kündigung. Und ein Tipp für später: Heben Sie das Angebot und die Beratungsdokumentation auf – Makler müssen die Beratung dokumentieren (§ 61 VVG).

Was kostet die Beratung?

Beim Makler oder Vertreter zahlen Sie in der Regel kein gesondertes Honorar: Die Vergütung ist im Beitrag kalkuliert und in der Krankenvollversicherung gesetzlich begrenzt – Abschlussprovision und sonstige Vergütung zusammen höchstens 3,3 % der Bruttobeitragssumme, also der Erstprämie ohne gesetzlichen Zuschlag mal 25 Jahre (§ 50 Abs. 1 VAG). Kündigen Sie in den ersten fünf Jahren, darf der Vermittler die Provision nur zeitanteilig behalten (§ 49 VAG). Ein Versicherungsberater berechnet dagegen ein Honorar und darf keine Zahlungen von Versicherern annehmen. Für Sie zählt am Ende: Welcher Weg bringt Ihnen die beste Auswahl und Beratung für einen Vertrag, den Sie Jahrzehnte behalten?

Sie möchten loslegen? Starten Sie mit dem Beitrags-Schätzer: Er zeigt Ihre Spanne, und auf Wunsch holt ein spezialisierter Partner-Experte echte Angebote für Ihr Profil ein. Alle Musterbeiträge stehen im PKV-Preisindex; Späteinsteiger finden Tipps im Ratgeber PKV ab 40.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich ein PKV-Angebot?

Über einen Versicherungsmakler, direkt beim Versicherer (online oder über dessen Vertreter) oder über einen Versicherungsberater gegen Honorar. Ein Makler kann Angebote mehrerer Versicherer einholen und vorab eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Manche Versicherer – etwa die Debeka – arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

Wie lange dauert es, eine PKV abzuschließen?

Meist einige Wochen. Die anonyme Risikovoranfrage dauert laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage, danach folgen Antrag und Annahme durch den Versicherer. Für Angestellte endet die Versicherungspflicht oft erst zum Jahresende – planen Sie den Versicherungsbeginn entsprechend.

Ist ein PKV-Abschluss direkt beim Versicherer günstiger?

Nicht automatisch. Die Vertriebskosten sind in den Tarifen kalkuliert, und die Abschlussprovision ist gesetzlich auf 3,3 % der Bruttobeitragssumme begrenzt (§ 50 VAG). Entscheidend sind Leistungen, Annahmebedingungen und Beitragsentwicklung – nicht der Vertriebsweg.

Wie erkenne ich einen seriösen PKV-Vergleich?

An einem vollständigen Impressum, einem prüfbaren Eintrag im Vermittlerregister, einer klaren Aussage, an wen Ihre Daten gehen, und daran, dass keine Gesundheitsdaten im Online-Formular abgefragt werden. Der PKV-Verband warnt zudem vor Anrufern, die sich als Verband ausgeben – er führt keine Verkaufsgespräche am Telefon.

Kann ich einen PKV-Antrag widerrufen?

Ja, binnen 14 Tagen in Textform und ohne Begründung (§ 8 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung erhalten haben; die rechtzeitige Absendung genügt.

Kostet mich die Beratung beim Makler etwas?

Bei einem Versicherungsmakler zahlen Sie in der Regel kein gesondertes Honorar – seine Vergütung ist im Beitrag enthalten. Ein Versicherungsberater wird dagegen ausschließlich vom Kunden bezahlt und darf keine Zahlungen von Versicherern annehmen (§ 34d Abs. 2 GewO).

Quellen

  1. § 8 VVG – Widerrufsrecht – abgerufen 18.10.2026
  2. § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 18.10.2026
  3. §§ 59–63 VVG – Versicherungsvermittler – abgerufen 18.10.2026
  4. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
  5. § 34d GewO – Versicherungsvermittler und -berater – abgerufen 18.10.2026
  6. § 50 VAG – Begrenzung der Abschlussprovision – abgerufen 18.10.2026
  7. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
  8. § 175 SGB V – Kündigung der Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
  9. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  10. PKV-Verband: Warnung vor betrügerischen Werbeanrufen – 26.04.2021
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Jedes Jahr zählt. Kennen Sie Ihren PKV-Beitrag?

Der Beitrags-Schätzer rechnet Ihre Spanne aus veröffentlichten Musterbeiträgen – und zeigt, was ein späterer Einstieg kostet. Echte Angebote holt auf Wunsch ein Partner-Experte ein.

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