Angebotslotse

PKV-Anfrage unverbindlich: was danach passiert – Schritt für Schritt

Sie möchten echte PKV-Angebote sehen, sich aber noch zu nichts verpflichten? Genau dafür ist die unverbindliche Anfrage da. Hier steht, was danach passiert, welche Angaben nötig sind und wie Sie jederzeit selbst entscheiden.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was „unverbindlich“ bei einer PKV-Anfrage bedeutet
  2. Was nach Ihrer Anfrage passiert – Schritt für Schritt
  3. Welche Angaben Sie für die Anfrage brauchen – und welche nicht
  4. Was die Anfrage kostet – und wie der Experte vergütet wird
  5. Ihre Daten: wer was erfährt
  6. Sie entscheiden – in jeder Phase
  7. Unverbindlich anfragen: direkt beim Versicherer oder über einen Experten?
  8. Warum sich eine Anfrage lohnt: was echte Angebote zeigen
  9. Gut vorbereitet ins Erstgespräch: diese Fragen stellen Sie
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine unverbindliche PKV-Anfrage verpflichtet Sie zu nichts: Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie einen Antrag stellen und der Versicherer ihn annimmt – und auch dann können Sie binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 8 VVG).
  • Nach einer Anfrage über PKV-Preisindex.de meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
  • Für die Anfrage brauchen Sie keine Gesundheitsangaben; diese bespricht der Experte erst im Gespräch, um eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen – Antworten dauern laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage.
  • Die Anfrage ist für Sie kostenlos; Makler werden vom Versicherer vergütet, die Vergütung ist im Beitrag kalkuliert und gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG).
  • Ihre Anfrage geht laut Datenschutzerklärung an einen spezialisierten Kooperationspartner; an Versicherer gibt er Ihre Daten nur weiter, wenn Sie ihn beauftragen.

Eine unverbindliche PKV-Anfrage verpflichtet Sie zu nichts: Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie einen Antrag stellen und der Versicherer ihn annimmt – und selbst dann können Sie binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 8 VVG). Nach einer Anfrage über PKV-Preisindex.de meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk, stellt auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage und holt Angebote mehrerer Versicherer ein – für Sie kostenlos (Stand: Oktober 2026).

Was „unverbindlich“ bei einer PKV-Anfrage bedeutet

Eine Anfrage und ein Antrag sind zwei verschiedene Dinge. Mit einer Anfrage bitten Sie um Informationen, Beratung und Angebote. Mit einem Antrag erklären Sie dagegen gegenüber einem Versicherer, dass Sie einen bestimmten Vertrag abschließen möchten. Erst wenn der Versicherer diesen Antrag annimmt, kommt der Vertrag zustande.

Anfrage

Unverbindlich. Sie erhalten Ihre Beitragsspanne, ein Gespräch und Angebote – ohne jede Verpflichtung.

Antrag

Ihre Vertragserklärung gegenüber einem Versicherer, mit Gesundheitsfragen, die Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§ 19 VVG).

Vertrag

Entsteht mit der Annahme durch den Versicherer. Auch dann haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht ab Zugang der Unterlagen (§ 8 VVG).

Sie behalten also bis zum Schluss die Kontrolle. Mehr zum Widerruf: PKV-Antrag widerrufen.

Was nach Ihrer Anfrage passiert – Schritt für Schritt

So läuft eine Anfrage über PKV-Preisindex.de ab – vom ersten Klick bis zur Entscheidung:

1 · Ergebnis sofort

Im Beitrags-Schätzer sehen Sie Ihre Spanne, Ihren Eigenanteil und was Warten kostet – ohne Gesundheitsfragen. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren persönlichen Preisindex-Report als PDF.

2 · Rückruf vom Experten

In der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – ausgewählt für Ihre Situation.

3 · Gespräch über Ihre Wünsche

Status, Wunschleistungen, Selbstbehalt, Krankentagegeld und Fristen Ihrer Krankenkasse. Beim ersten Kontakt erhalten Sie die gesetzliche Erstinformation (§ 15 VersVermV).

4 · Anonyme Risikovoranfrage

Auf Wunsch fragt der Experte bei mehreren Versicherern anonym an, zu welchen Bedingungen sie Sie annehmen würden – laut Maklerangaben meist 5 bis 10 Werktage.

5 · Angebote schriftlich

Sie erhalten Angebote mehrerer Versicherer mit allen Bausteinen und eine dokumentierte Beratung (§ 61 VVG).

6 · Ihre Entscheidung

Antrag stellen, weiter vergleichen oder abwarten – Sie entscheiden.

Welche Angaben Sie für die Anfrage brauchen – und welche nicht

Für eine unverbindliche Anfrage genügen wenige Angaben. Persönliche Gesundheitsdaten gehören nicht dazu:

Angaben bei Anfrage, Beratung und Antrag über PKV-Preisindex.de und den Partner-Experten; Gesundheitsangaben nie auf dieser Website. Stand Oktober 2026.
AngabeWofürWann
Status, Alter, Leistungsniveau, Selbstbehalt, Kinder, KrankentagegeldBeitragsspanne im SchätzerAnfrage (ohne Anmeldung)
Vollständiger Name, E-Mail, TelefonZusendung des Reports, Kontakt durch den Partner-ExpertenAnfrage, nur wenn Sie Report und Kontakt wünschen
Wunschbeginn, bisherige Versicherung, EinkommenZeitplan, Zugang zur PKV, KrankentagegeldGespräch mit dem Experten
Gesundheitsangabenanonyme Risikovoranfragenur im Gespräch mit dem Experten
Bankverbindung, UnterschriftVertragerst im Antrag beim gewählten Versicherer

Was die Anfrage kostet – und wie der Experte vergütet wird

Für Sie ist die Anfrage kostenlos: der Beitrags-Schätzer, der Report und das Gespräch mit dem Partner-Experten. Unsere Partner-Experten sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Wie bei Maklern üblich, werden sie vom Versicherer vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Diese Vergütung ist im Beitrag kalkuliert und in der Krankenvollversicherung gesetzlich begrenzt: höchstens 3,3 % der Bruttobeitragssumme (§ 50 Abs. 1 VAG).

Mehr zu Wegen und Kosten: PKV ohne Makler abschließen – ist das günstiger?

Ihre Daten: wer was erfährt

Bei jeder Online-Anfrage lohnt der Blick in die Datenschutzerklärung. Bei uns ist es so geregelt:

  • Ein Partner statt vieler: Ihre Anfrage geht an einen spezialisierten Kooperationspartner – in der Regel einen Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO –, der Ihre Auswertung mit Ihnen bespricht.
  • Eigene Verantwortung des Partners: Der Partner verarbeitet Ihre Daten anschließend in eigener Verantwortung und gibt Ihnen seine Datenschutzhinweise und die gesetzliche Erstinformation.
  • Versicherer nur mit Auftrag: An Versicherungsunternehmen gibt der Partner Ihre Daten nur weiter, wenn Sie ihn beauftragen.
  • Keine Gesundheitsdaten: Auf PKV-Preisindex.de fragen wir keine Gesundheitsdaten ab.
  • Anrufe nur mit Einwilligung: Telefonwerbung bei Verbrauchern ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG) – etwa, wenn Sie einen Rückruf anfordern.

Woran Sie seriöse Anfragewege allgemein erkennen, beschreibt PKV-Vergleich seriös – die Prüfpunkte.

Sie entscheiden – in jeder Phase

Unverbindlich heißt auch: Sie können jederzeit einen Schritt zurückgehen. Sie müssen kein Angebot annehmen, keinen Antrag stellen und keine Gründe nennen. Möchten Sie keine weiteren Kontakte, sagen Sie es dem Experten einfach; eine Einwilligung in Anrufe oder E-Mails können Sie für die Zukunft widerrufen. Und haben Sie einen Antrag gestellt, bleibt Ihnen nach der Annahme noch das 14-tägige Widerrufsrecht (§ 8 VVG).

Gut zu wissenEine anonyme Risikovoranfrage ist kein Antrag. Sie erfahren, wie Versicherer Sie einstufen würden, ohne dass ein Antrag bei ihnen gestellt wird. Laut Makler-Ratgebern fragen viele Antragsformulare nach früher abgelehnten oder zurückgestellten Anträgen – ein Grund mehr, die Annahme vorher anonym zu klären.

Unverbindlich anfragen: direkt beim Versicherer oder über einen Experten?

Auch beim Versicherer selbst können Sie unverbindlich anfragen – über einen Rechner, ein Kontaktformular oder einen Beratungstermin. Der Unterschied liegt in der Reichweite:

Beim Versicherer

  • Angebot für die Tarife dieses Versicherers
  • Beratungspflicht des Versicherers (§ 6 VVG)
  • Annahme erfahren Sie mit dem Antrag

Über einen Partner-Experten

  • Angebote mehrerer Versicherer mit einer Anfrage
  • anonyme Risikovoranfrage vorab
  • ein Ansprechpartner für Vergleich, Antrag und Fristen

Wer dieselbe Anfrage bei vielen Stellen gleichzeitig abgibt, bekommt auch viele Rückmeldungen. Eine gezielte Anfrage spart Zeit und Nerven. Wie lange die Antworten der Versicherer auf eine Voranfrage meist brauchen, zeigt wie lange eine anonyme Risikovoranfrage dauert.

Warum sich eine Anfrage lohnt: was echte Angebote zeigen

Musterbeiträge und Spannen geben Orientierung. Erst ein echtes Angebot zeigt aber, was die PKV für Sie persönlich kostet und leistet – mit Ihrem Alter, Ihren Wunschleistungen und dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Drei Gründe, nicht zu lange zu warten:

1,2 bis 2,7 %
mehr Neukundenbeitrag je späterem Eintrittsjahr laut veröffentlichten Versicherer-Reihen
PKV-Preisindex, Stand 18.10.2026
60 % zu 35 %
Facharzttermin in unter vier Wochen: Privatversicherte gegenüber gesetzlich Versicherten
Patientenvertretung im G-BA, 2025
613,22 €
Arbeitgeberzuschuss für Angestellte im Monat höchstens (2026)
§ 257 SGB V, § 61 SGB XI

Dazu kommt, was die PKV grundsätzlich auszeichnet: Leistungen, die vertraglich zugesichert sind und die der Versicherer nicht ordentlich kündigen kann (§ 206 Abs. 1 VVG), und ein Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt. In der GKV dagegen steigen ab 2027 etwa die Zuzahlungen um 50 % (BGBl. 2026 I Nr. 228). Ein Partner-Experte zeigt Ihnen im Gespräch alle Vor- und Nachteile für Ihre Situation – ehrlich und ohne Druck.

Gut vorbereitet ins Erstgespräch: diese Fragen stellen Sie

  • Welche Versicherer fragen Sie für mich an – und warum diese?
  • Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage, und wann habe ich die Ergebnisse?
  • Was kostet jedes Angebot je Baustein – mit Pflegepflicht, Krankentagegeld und Zuschlag?
  • Welche Beitragsentlastung im Alter ist sinnvoll?
  • Wann ist mein frühestmöglicher Versicherungsbeginn, und was muss ich der Krankenkasse wann mitteilen?
  • Welche Options- und Wechselrechte haben die angebotenen Tarife?
  • Wie viel zahlt mein Arbeitgeber dazu, und welche Bescheinigung braucht er?

Ihre Ausgangsbasis für das Gespräch: die Spanne für Ihr Alter. Ein Komfort-Tarif kostet laut PKV-Preisindex mit 40 Jahren 581–905 € im Monat inklusive Pflegepflicht (Orientierung 662 €, Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag); Angestellte zahlen nach dem Arbeitgeberzuschuss etwa die Hälfte. Ihre persönliche Spanne rechnet der Beitrags-Schätzer. Den gesamten Weg zum Vertrag zeigt der Angebotslotse.

Häufige Fragen

Ist eine PKV-Anfrage wirklich unverbindlich?

Ja. Mit einer Anfrage bitten Sie um Beratung und Angebote – ein Vertrag entsteht dadurch nicht. Verbindlich wird es erst, wenn Sie einen Antrag unterschreiben und der Versicherer ihn annimmt. Selbst dann können Sie binnen 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen (§ 8 VVG).

Was passiert nach einer PKV-Anfrage?

Sie erhalten zuerst Ihre Auswertung und auf Wunsch den Preisindex-Report. Dann meldet sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) ein spezialisierter Partner-Experte, bespricht Ihre Wünsche und Fristen, stellt auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage und legt Ihnen Angebote mehrerer Versicherer schriftlich vor.

Muss ich bei der Anfrage Gesundheitsfragen beantworten?

Nein. Auf PKV-Preisindex.de fragen wir keine Gesundheitsdaten ab. Gesundheitsangaben besprechen Sie erst im persönlichen Gespräch mit dem Partner-Experten – für die anonyme Risikovoranfrage und später für den Antrag beim gewählten Versicherer.

Kostet mich eine unverbindliche PKV-Anfrage etwas?

Nein. Der Beitrags-Schätzer, der Report und das Gespräch mit dem Partner-Experten sind für Sie kostenlos. Makler werden – wenn ein Vertrag zustande kommt – vom Versicherer vergütet; diese Vergütung ist im Beitrag kalkuliert und in der Krankenvollversicherung gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG).

Kann ich meine Anfrage zurückziehen?

Ja, jederzeit. Sagen Sie dem Experten einfach, dass Sie keine weiteren Kontakte wünschen. Eine erteilte Einwilligung in Anrufe oder E-Mails können Sie für die Zukunft widerrufen. Ihre Rechte zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

Quellen

  1. § 8 VVG – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
  2. § 34d GewO – Versicherungsvermittler – abgerufen 18.10.2026
  3. § 15 VersVermV – Statusbezogene Informationspflicht – abgerufen 18.10.2026
  4. § 50 VAG – Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge – abgerufen 18.10.2026
  5. § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen (Telefonwerbung) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers – abgerufen 18.10.2026
  7. § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 18.10.2026
  8. § 206 VVG – Kündigung durch den Versicherer – abgerufen 18.10.2026
  9. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  10. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 – Befragung Nov./Dez. 2025, N = 3.970
  11. BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – BGBl. 2026 I Nr. 228
  12. versicherungenmitkopf.de: Anonyme Risikovoranfrage PKV (Dauer der Versicherer-Antworten) – Sekundärquelle (Makler-Ratgeber), 07.10.2026
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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Der Beitrags-Schätzer rechnet Ihre Spanne aus veröffentlichten Musterbeiträgen – und zeigt, was ein späterer Einstieg kostet. Echte Angebote holt auf Wunsch ein Partner-Experte ein.

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