Inhalt (8 Abschnitte)
- Was kostet die PKV ohne eigenes Einkommen?
- Wer zahlt mit? Der Arbeitgeberzuschuss für den Partner
- PKV oder freiwillige GKV für den Partner ohne Einkommen?
- Was der Partner ohne Einkommen in der PKV gewinnt
- Alleinstehend ohne Einkommen: PKV-Beitrag und GKV-Mindestbeitrag
- Phasen ohne Einkommen in der PKV: Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Auszeit
- Gesundheitsprüfung für den Partner: vorab anonym klären
- So rechnen Sie Ihren Haushalt durch
- Ohne eigenes Einkommen kostet die PKV genauso viel wie mit Einkommen – der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und Tarif ab, für Komfort-Tarife laut PKV-Preisindex mit 40 Jahren rund 581 bis 905 € im Monat (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag).
- Ist der Ehe- oder Lebenspartner angestellt und privat versichert, kann dessen Arbeitgeberzuschuss auch für den Partner ohne Einkommen gelten – bis zum gemeinsamen Höchstbetrag, 2026 613,22 € im Monat (§ 257 Abs. 2 SGB V).
- Beispiel 2027: Paar 40 und 38 Jahre, beide Komfort, ein Gehalt über der Grenze – Beitrag zusammen rund 1.294 €, Eigenanteil nach Zuschuss rund 662 € (Szenario).
- Bleibt der Partner ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichert, rechnet die Kasse die Hälfte des Einkommens des privat versicherten Ehegatten an – 2027 bis rund 682,13 € im Monat (kinderlos, Szenario).
- Für Alleinstehende ohne Einkünfte setzt die GKV mindestens 1.318,33 € an (2026) – rund 270 bis 278 € im Monat.
Ohne Einkommen kostet die private Krankenversicherung genauso viel wie mit: Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und Tarif ab, für einen Komfort-Tarif mit 40 Jahren laut PKV-Preisindex rund 581–905 € im Monat inklusive Pflegepflicht (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag). Ist der Ehe- oder Lebenspartner angestellt und privat versichert, kann dessen Arbeitgeber sich auch an Ihrem Beitrag beteiligen – bis zum gemeinsamen Höchstbetrag (§ 257 Abs. 2 SGB V). Bleiben Sie stattdessen freiwillig gesetzlich versichert, rechnet die Kasse einen Teil des Partnereinkommens an: 2027 bis rund 682,13 € im Monat (kinderlos, Szenario).
Was kostet die PKV ohne eigenes Einkommen?
Private Versicherer fragen nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Alter, gewünschten Leistungen und Selbstbehalt. Für Partner, Hausfrauen und Hausmänner ohne eigenes Einkommen gelten deshalb dieselben Beiträge wie für alle anderen – nur ein Krankentagegeld entfällt, denn es gibt kein Einkommen abzusichern:
| Eintrittsalter | Basis | Komfort (Spanne) | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|---|
| 30 | 367 € | 470–741 € | 535 € | 690 € |
| 35 | 407 € | 531–792 € | 593 € | 764 € |
| 40 | 455 € | 581–905 € | 662 € | 852 € |
| 45 | 510 € | 636–1.035 € | 739 € | 950 € |
| 50* | 581 € | 708–1.223 € | 844 € | 1.086 € |
| 55* | 665 € | 789–1.447 € | 966 € | 1.244 € |
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar; mit 40 Jahren liegt der Komfort-Orientierungswert mit hohem Selbstbehalt bei rund 581 € statt 662 €. Alle Eintrittsalter von 21 bis 60 stehen in der PKV-Kosten-Tabelle. Warum das Einkommen beim PKV-Beitrag keine Rolle spielt, erklärt die Seite PKV-Kosten und Gehalt.
Wer zahlt mit? Der Arbeitgeberzuschuss für den Partner
Hier liegt der wichtigste Hebel: Der Arbeitgeberzuschuss gilt nicht nur für Beschäftigte selbst, sondern laut § 257 Abs. 2 SGB V „für sich und ihre Angehörigen“, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären. Das betrifft in der Regel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, deren eigenes Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (§ 10 SGB V), sowie Kinder. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge, zusammen höchstens den Betrag, den er in der GKV zahlen würde – 2026 bis 613,22 € im Monat (508,59 € Kranken, 104,63 € Pflege), 2027 laut Szenario bis rund 672,56 €. Das PKV-Serviceportal des PKV-Verbands beschreibt diese Regel ebenso (Stand März 2026).
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Beitrag verdienender Partner (Eintrittsalter 40) | 661,50 € |
| Beitrag Partnerin ohne Einkommen (Eintrittsalter 38) | 632,98 € |
| Beitrag zusammen | 1.294,49 € |
| Arbeitgeberzuschuss (Kranken-Anteil am Höchstbetrag 557,81 € + Pflege 74,79 €) | 632,60 € |
| Eigenanteil des Paares | 661,88 € |
Ohne den Zuschuss für die Partnerin läge der Eigenanteil des Paares bei rund 963,73 € – der Partnerzuschuss spart in diesem Beispiel also rund 300 € im Monat. 2026 fällt er wegen des niedrigeren Höchstbetrags etwas kleiner aus (Eigenanteil rund 711 €). Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, klären Ihr Arbeitgeber und ein Partner-Experte gemeinsam.
PKV oder freiwillige GKV für den Partner ohne Einkommen?
Wechselt der verdienende Partner in die PKV, endet für den anderen die Familienversicherung, denn sie setzt ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung voraus (§ 10 SGB V). Es gibt dann zwei Wege – und die Zahlen sprechen oft für die PKV:
Weg 1: beide privat
Der Partner ohne Einkommen schließt einen eigenen PKV-Tarif ab, der Arbeitgeberzuschuss kann sich auf beide Beiträge erstrecken. Im Beispiel oben zahlt das Paar zusammen rund 662 € Eigenanteil im Monat (2027, Szenario).
Weg 2: Partner freiwillig gesetzlich
Die Kasse rechnet bei einem privat versicherten Ehegatten mit höherem Einkommen die Hälfte dieses Einkommens an, höchstens die halbe Bemessungsgrenze – 2027 laut Entwurf 3.187,50 € (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; LSG Hessen, L 8 KR 174/20). Das ergibt rund 653,44 € (mit Kind) bzw. 682,13 € (kinderlos) im Monat (eigene Berechnung, Szenario).
Zum Vergleich in Zahlen: Im Weg 2 zahlt das Paar aus dem Beispiel rund 331 € für den verdienenden Partner in der PKV plus rund 682,13 € für die Partnerin in der GKV – zusammen gut 1.010 € im Monat, deutlich mehr als im Weg 1. Bleiben beide gesetzlich versichert, zahlt der verdienende Partner 2027 rund 729,94 € Arbeitnehmeranteil (kinderlos, Szenario), die Partnerin ist familienversichert; ab 2028 sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür allerdings einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten vor (mit Ausnahmen, z. B. Kind unter 12). Mit Kindern verschiebt sich die Rechnung, weil jedes Kind in der PKV einen eigenen Beitrag hat – rund 211,84 € je Kind laut Index, für Angestellte ebenfalls bezuschusst. Die Systemfrage für Ehepaare vertieft Ehepartner in der PKV mitversichern.
Was der Partner ohne Einkommen in der PKV gewinnt
- Eigener, sicherer Vertrag: Der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Ein PKV-Vertrag endet auch nicht durch eine Scheidung; kündigt der Versicherungsnehmer den Schutz für eine mitversicherte Person, kann diese den Vertrag binnen zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen (§ 207 Abs. 2 VVG).
- Dieselben Leistungen wie der verdienende Partner: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz – je nach Tarif, unabhängig davon, wer das Geld verdient.
- Schnellere Termine: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
- Steuerlich berücksichtigt: Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Wie sich das in Ihrer Steuererklärung als Paar auswirkt, klärt eine Steuerberatung.
Alleinstehend ohne Einkommen: PKV-Beitrag und GKV-Mindestbeitrag
Auch wer allein lebt und vorübergehend kein Einkommen hat – etwa in einer Auszeit oder als Privatier –, zahlt in der PKV den Beitrag seines Tarifs. In der GKV zahlen freiwillig Versicherte dagegen mindestens auf ein Drittel der Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V):
| Jahr | Mindestbemessung | mit Kind | kinderlos |
|---|---|---|---|
| 2026 | 1.318,33 € | 270,26 € | 278,17 € |
| 2027 (Entwurf) | 1.376,67 € | 282,22 € | 294,61 € |
Ganz ohne Einkünfte kann der GKV-Mindestbeitrag also niedriger sein als ein PKV-Tarif. Der Unterschied: Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch auf Kapital- und Mieterträge (§ 240 SGB V) – in der PKV bleibt der Beitrag davon unberührt. Und wer schon privat versichert ist, kann in einer einkommenslosen Phase den Beitrag senken, etwa mit einem höheren Selbstbehalt oder einem Wechsel in einen anderen Tarif seines Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung (§ 204 VVG).
Phasen ohne Einkommen in der PKV: Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Auszeit
- Mutterschutz und Elternzeit: Der PKV-Beitrag läuft weiter; solange Sie nicht arbeiten, gibt es grundsätzlich keinen eigenen Arbeitgeberzuschuss (PKV-Verband). Arbeitet der privat versicherte Ehe- oder Lebenspartner weiter, kann dessen Arbeitgeber den Zuschuss bis zum Höchstbetrag auf Ihren Beitrag ausdehnen (§ 257 Abs. 2 SGB V).
- Arbeitslosigkeit: Für befreite oder ab 55 versicherungsfreie Bezieher von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur die PKV-Beiträge – auch für mitversicherte Ehegatten und Kinder – bis zur Höhe der Pflichtbeiträge, 2026 bis 27,13 € täglich für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung (§ 174 SGB III; BA-Merkblatt SV 1). Mehr dazu unter PKV für Ehepartner bei Arbeitslosigkeit.
- Auszeit oder Sabbatical: Ohne Arbeitsentgelt entfällt der Arbeitgeberzuschuss; der Beitrag bleibt gleich. Planen Sie ihn in Ihr Budget ein.
- Kinder: Veröffentlichte Kindertarife kosten 161,50 bis 276,79 € im Monat; in der Pflegepflicht sind Kinder beitragsfrei, und Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung nach, wenn Sie sie binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG).
Gesundheitsprüfung für den Partner: vorab anonym klären
Auch der Partner ohne Einkommen durchläuft beim Antrag eine Gesundheitsprüfung. Damit die Familienplanung nicht an einer Überraschung scheitert, stellt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zuerst eine anonyme Risikovoranfrage für beide Partner bei mehreren Versicherern. Erst wenn klar ist, wer zu welchen Bedingungen annimmt, entscheiden Sie. Im Antrag beantworten Sie alle Fragen vollständig (§ 19 VVG); auf dieser Website stellen wir keine Gesundheitsfragen.
So rechnen Sie Ihren Haushalt durch
Am besten gehen Sie in zwei Schritten vor: erst die Beiträge je Person schätzen, dann prüfen lassen, welcher Zuschuss Ihnen zusteht. Den Beitrag für jede Person rechnet der Beitrags-Schätzer nach Alter, Niveau und Selbstbehalt – für den Partner ohne Einkommen einfach ohne Krankentagegeld. Mit dem Beitrags-Schätzer als Rechner wählen Sie zusätzlich Kinder und das Rechenjahr. Welche Variante für Ihre Familie am meisten bringt – beide privat, gemischt oder mit Kindern –, rechnet ein Partner-Experte mit echten Angeboten durch; den Weg dorthin beschreibt der Angebotslotse.
Häufige Fragen
Was kostet die private Krankenversicherung ohne Einkommen?
Genauso viel wie mit Einkommen, denn der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Leistungsumfang und Selbstbehalt. Laut PKV-Preisindex kostet ein Komfort-Tarif mit 35 Jahren rund 531–792 €, mit 45 Jahren rund 636–1.035 € im Monat inklusive Pflegepflicht (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag). Ein Krankentagegeld brauchen Sie ohne Einkommen nicht.
Zahlt der Arbeitgeber meines Mannes oder meiner Frau zu meiner PKV dazu?
Oft ja. Der Arbeitgeberzuschuss gilt laut § 257 Abs. 2 SGB V für Beschäftigte und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären – also in der Regel für Ehe- oder Lebenspartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte der Beiträge, zusammen höchstens 613,22 € im Monat (2026). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klärt ein Partner-Experte mit Ihnen.
Was kostet die PKV für eine Hausfrau?
Für eine 40-jährige Hausfrau im Komfort-Niveau laut PKV-Preisindex rund 581–905 € im Monat, Orientierungswert 662 €; im Basis-Niveau 437–607 €. Ist der Ehemann angestellt und privat versichert, kann sich sein Arbeitgeber am Beitrag beteiligen, solange der gemeinsame Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Für Hausmänner gilt dasselbe.
Kann mein Partner ohne Einkommen in der GKV familienversichert bleiben, wenn ich in die PKV wechsle?
Nein. Die Familienversicherung setzt ein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus (§ 10 SGB V). Wechselt der verdienende Partner in die PKV, braucht der andere eine eigene Versicherung – entweder freiwillig gesetzlich, wobei die Kasse dann einen Teil des Einkommens des privat versicherten Ehegatten anrechnet, oder privat. Die Details erklärt die Seite zum Mitversichern des Ehepartners.
Wie hoch ist der GKV-Beitrag ohne Einkommen?
Freiwillig Versicherte ohne Einnahmen zahlen den Mindestbeitrag auf ein Drittel der Bezugsgröße: 2026 auf 1.318,33 € im Monat, also rund 270,26 € (mit Kind) bzw. 278,17 € (kinderlos) mit ermäßigtem Satz 14,0 %, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % und Pflege (eigene Berechnung). Ist der Ehegatte privat versichert und verdient mehr, rechnet die Kasse dessen Einkommen teilweise an – dann wird es deutlich teurer.
Quellen
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte (Abs. 2: Angehörige) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Serviceportal: Privatversichert mit Familie – Arbeitgeberzuschuss und Lohnsteuer – März 2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (Ehegatteneinkommen, § 2 Abs. 4) – Fassung 01.04.2024
- beck-aktuell: LSG Hessen, 14.08.2023 – L 8 KR 174/20 (Einkommen des Partners) – 01.09.2023
- PKV-Verband: Privatversichert in Mutterschutz und Elternzeit – abgerufen 10.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SV 1 – Übernahme von Beiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld – 01.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 09.10.2026
- § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses – Gesetzestext
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.