Ratgeber

Von der Krankenkasse in die PKV: Was kostet der Wechsel im Vergleich?

„Was kostet mich die PKV im Vergleich zu meiner Krankenkasse?“ Diese Frage stellen viele, die bei einer AOK, der TK, der BARMER oder einer anderen Kasse versichert sind. Hier legen wir beides nebeneinander: Ihren Kassenbeitrag 2026 und den PKV-Beitrag in Ihrem Alter – mit Quelle und Datum.

Redaktion PKV-Preisindex.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was Sie heute bei Ihrer Krankenkasse zahlen
  2. Was die PKV im Vergleich kostet – nach Eintrittsalter
  3. 2027: Ihr Kassenbeitrag steigt, der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab
  4. Bietet meine Krankenkasse auch eine private Krankenversicherung an?
  5. Was sich beim Wechsel außer dem Beitrag ändert
  6. So wechseln Sie von der Kasse in die PKV
  7. Ihr persönlicher Vergleich in 60 Sekunden
Das Wichtigste in Kürze
  • Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze zahlen 2026 je nach Kasse rund 600 bis 676 € Arbeitnehmeranteil im Monat, Selbstständige ab der Bemessungsgrenze rund 1.201 bis 1.317 € (eigene Berechnung aus den Zusatzbeiträgen laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026).
  • 2027 steigt die Bemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss auf 6.375 € – bei Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % liegt der Arbeitnehmeranteil dann bei rund 729,94 € (kinderlos) bzw. 672,56 € (mit Kind).
  • In der PKV zahlen Angestellte nach dem Arbeitgeberzuschuss im Komfort-Niveau laut Preisindex rund 268 € mit 30, 331 € mit 40 und 422 € mit 50 Jahren (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag; ab 46 Schätzspanne).
  • Gesetzliche Krankenkassen bieten selbst keine private Vollversicherung an; sie dürfen nur private Zusatzversicherungen vermitteln (§ 194 Abs. 1a SGB V).
  • Wartezeiten der PKV werden angerechnet, wenn Sie den Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Kassenmitgliedschaft stellen (§ 197 Abs. 2 VVG).

Von der Krankenkasse in die PKV: Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze zahlen 2026 bei ihrer Kasse je nach Zusatzbeitrag rund 600 bis 676 € Arbeitnehmeranteil im Monat, 2027 laut Szenario rund 729,94 € (kinderlos). In der PKV liegt ihr Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss im Komfort-Niveau laut PKV-Preisindex bei rund 268 € mit 30, 331 € mit 40 und 422 € mit 50 Jahren (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag; ab 46 Schätzspanne). Entscheidend für den PKV-Beitrag ist Ihr Eintrittsalter, nicht Ihre Kasse.

Was Sie heute bei Ihrer Krankenkasse zahlen

Wer gut verdient, zahlt in jeder Kasse denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % – der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Für Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 € im Monat) ergeben sich diese Monatsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung:

GKV-Beiträge 2026 ab der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) nach Kasse: Arbeitnehmeranteil Angestellte (7,3 % + halber Zusatzbeitrag + Pflege 1,8 % bzw. 2,4 % kinderlos; ohne Sonderregel Sachsen) und Beitrag freiwillig versicherter Selbstständiger mit Krankengeld (14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %). Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026; eigene Berechnung, gerundet.
KasseZusatzbeitragAngestellte mit KindAngestellte kinderlosSelbstständige mit KindSelbstständige kinderlos
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland2,47 %600,72 €635,60 €1.201,44 €1.236,32 €
hkk2,59 %604,21 €639,08 €1.208,42 €1.243,29 €
Techniker Krankenkasse (TK)2,69 %607,12 €641,99 €1.214,23 €1.249,11 €
AOK Bayern2,69 %607,12 €641,99 €1.214,23 €1.249,11 €
amtlicher Ø-Zusatzbeitrag 20262,90 %613,22 €648,09 €1.226,44 €1.261,31 €
AOK Niedersachsen / AOK Hessen2,98 %615,54 €650,42 €1.231,09 €1.265,96 €
AOK NordWest / AOK Baden-Württemberg2,99 %615,83 €650,71 €1.231,67 €1.266,54 €
AOK PLUS3,10 %619,03 €653,91 €1.238,06 €1.272,94 €
DAK-Gesundheit3,20 %621,94 €656,81 €1.243,88 €1.278,75 €
BARMER / AOK Rheinland/Hamburg3,29 %624,55 €659,43 €1.249,11 €1.283,98 €
AOK Nordost3,50 %630,66 €665,53 €1.261,31 €1.296,19 €
KKH3,78 %638,79 €673,67 €1.277,59 €1.312,46 €
IKK classic3,85 %640,83 €675,70 €1.281,66 €1.316,53 €

Die Spanne aller 92 Kassen reicht laut GKV-Spitzenverband von 2,18 % bis 4,39 % Zusatzbeitrag (Stand 10.10.2026); tatsächlich erhoben wurden Mitte 2026 im Schnitt 3,13 %. Selbstständige mit Einnahmen unter der Bemessungsgrenze zahlen entsprechend weniger, denn freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen bis zur Grenze (§ 240 SGB V). Ihr Arbeitgeber trägt bei Angestellten zusätzlich einen gleich hohen Kranken- und den Pflege-Arbeitgeberanteil.

Was ein Kassenwechsel bringt: Zwischen der Kasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag (2,18 %) und der mit dem höchsten (4,39 %) liegen für Angestellte ab der Bemessungsgrenze 2026 rund 64 € im Monat Arbeitnehmeranteil (592,29 € gegenüber 656,52 € mit Kind, eigene Berechnung). Der Unterschied zur PKV ist für viele Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze deutlich größer – vor allem bei einem frühen Eintrittsalter.

Was die PKV im Vergleich kostet – nach Eintrittsalter

In der PKV spielt es keine Rolle, bei welcher Kasse Sie bisher waren. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Leistungsniveau und vom Selbstbehalt ab. Der Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI):

PKV nach Eintrittsalter, Komfort-Niveau: Beitrag gesamt (Krankheitskosten + Pflegepflicht), Eigenanteil Angestellte nach Arbeitgeberzuschuss 2027 (Szenario) und Selbstständige mit 100 € Krankentagegeld; Orientierungswerte des PKV-Preisindex, Selbstbehalt mittel, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag. Stand 18.10.2026. *Schätzspanne.
EintrittsalterBeitrag gesamtEigenanteil angestelltSelbstständig mit Krankentagegeld
30535 €268 €601 €
35593 €296 €671 €
40662 €331 €755 €
45739 €369 €850 €
50*844 €422 €983 €

Ein Beispiel: Eine 40-jährige Angestellte, kinderlos, bei der TK zahlt 2026 rund 641,99 € Arbeitnehmeranteil. In der PKV läge ihr Eigenanteil im Komfort-Niveau bei rund 331 € – rund 311 € weniger im Monat (Schätzung). Ein 40-jähriger Selbstständiger bei der BARMER mit Einnahmen ab der Bemessungsgrenze zahlt rund 1.283,98 € (kinderlos); in der PKV wären es mit 100 € Krankentagegeld rund 755 €. Basis- und Premium-Werte für jedes Alter stehen in der PKV-Kosten-Tabelle.

Angestellte 2027: Eigenanteil PKV (Komfort) und GKV-Arbeitnehmeranteil

Euro pro Monat nach Arbeitgeberzuschuss, Orientierungswert des PKV-Preisindex je Eintrittsalter; GKV kinderlos ab der Beitragsbemessungsgrenze

0 €250 €500 €750 €1.000 €26873030 J.29673035 J.33173040 J.36973045 J.42273050 J.*
PKV Komfort – Ihr AnteilGKV – Arbeitnehmeranteil 2027

PKV: Schätzwert aus dem PKV-Preisindex (Stand 18.10.2026, ohne Risikozuschlag, inkl. 10-%-Zuschlag), Arbeitgeberzuschuss 2027 höchstens 557,81 € + 114,75 € (Szenario). GKV: 6.375 € × (7,3 % + 1,45 % + 2,7 %), Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen. *Schätzspanne.

2027: Ihr Kassenbeitrag steigt, der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab

Zum 01.01.2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 6.375 € im Monat, rund 9,7 % mehr (Bundesrat ausstehend). Für alle, die über der Grenze verdienen, steigt der Kassenbeitrag damit automatisch – bei einem Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 % auf rund 729,94 € (Angestellte, kinderlos) bzw. 672,56 € (mit Kind) und auf bis zu 1.402,50 € für Selbstständige (Szenario). Die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für 2027 stehen noch nicht fest; der durchschnittliche Wert wird bis zum 01.11.2026 bekannt gegeben. Ohne die Reform wäre der Durchschnitt laut Bundesgesundheitsministerium auf 3,8 % gestiegen.

Auch PKV-Beiträge können steigen – nicht wegen Ihres Einkommens, sondern wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs deutlich zunehmen. Laut PKV-Verband wird zum 01.01.2027 ein Großteil der Privatversicherten eine Anpassung erhalten (Stand 08.10.2026). Langfristig stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten von 2006 bis 2026 in der PKV im Schnitt um 3,4 % pro Jahr, in der GKV um 3,9 % (WIP). Warum der PKV-Beitrag nicht mit dem Gehalt wächst, erklärt die Seite PKV-Kosten und Gehalt.

Bietet meine Krankenkasse auch eine private Krankenversicherung an?

Nein – gesetzliche Krankenkassen wie die AOKs, die TK, die BARMER oder die DAK-Gesundheit sind keine privaten Versicherer und bieten keine private Vollversicherung an. Sie dürfen ihren Mitgliedern aber private Zusatzversicherungen vermitteln, etwa für Wahlarztbehandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (§ 194 Abs. 1a SGB V). Mit welchem privaten Versicherer eine Kasse dafür zusammenarbeitet, legt jede Kasse selbst fest. Wer „private Krankenversicherung bei der AOK“ oder „TK PKV-Kosten“ sucht, meint deshalb meist eine von zwei Fragen:

Zusatzschutz zur Kasse

Sie bleiben gesetzlich versichert und ergänzen einzelne Privatleistungen – sinnvoll, wenn Sie (noch) nicht in die PKV wechseln dürfen, etwa mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze.

Wechsel in die Vollversicherung

Sie verlassen die Kasse und versichern sich bei einem privaten Versicherer. Möglich für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €) und für Selbstständige.

Was sich beim Wechsel außer dem Beitrag ändert

Was Sie in der PKV gewinnen

  • Vertraglich zugesicherte Leistungen: Der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), der Gesetzgeber Ihren Tarif nicht kürzen
  • Schnellere Facharzttermine: 60 % gegenüber 35 % in weniger als vier Wochen (G-BA-Befragung 2025); gesetzlich Versicherte warteten 2024 im Schnitt 42 Tage
  • Leistungen nach Wahl: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz – je nach Tarif
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen; Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung wählbar

Was Sie vorher klären

  • Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag; Kinder kosten laut veröffentlichten Tarifen 161,50 bis 276,79 €
  • Gesundheitsprüfung: vorab per anonymer Risikovoranfrage klären
  • Langfristigkeit: Ab 55 ist der Rückweg in die GKV in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V)

Zur Einordnung der Kassenleistungen: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) wurde 2026 Homöopathie aus dem Leistungskatalog gestrichen; ab 2027 steigen die Zuzahlungen um 50 %, und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 %; ab 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehegatten hinzu (mit Ausnahmen). Mehr zu den Wartezeiten zeigt die Übersicht zu Wartezeiten beim Facharzt.

So wechseln Sie von der Kasse in die PKV

Voraussetzung prüfen

Angestellte: Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Gehalt die Grenze überschreitet, wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Bei einem neuen Job mit Gehalt über der Grenze gilt das ab dem ersten Tag.

Angebote und Annahme klären

Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk holt Angebote ein und klärt die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage vor dem Kassenwechsel.

Kasse fristgerecht verlassen

Angestellte erklären binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt mit Nachweis der PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V). Selbstständige kündigen die freiwillige Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, wirksam mit Nachweis (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Nahtlos anschließen

Stellen Sie den PKV-Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Kassenmitgliedschaft für einen unmittelbaren Anschluss, werden die Kassenjahre auf die Wartezeiten angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Wechsel von der GKV in die PKV.

Ihr persönlicher Vergleich in 60 Sekunden

Der Beitrags-Schätzer zeigt Ihre PKV-Spanne nach Eintrittsalter, Ihren Eigenanteil und den Vergleich mit dem GKV-Beitrag 2027 – ohne Gesundheitsfragen. Mehr Optionen wie Tagessatz und Rechenjahr bietet der Beitrags-Schätzer als Rechner. Ein ausführliches Beispiel für 40-Jährige finden Sie unter PKV mit 40, alle Musterbeiträge im PKV-Preisindex. Echte Angebote holt auf Wunsch ein Partner-Experte ein; der Ablauf steht im Angebotslotsen.

Häufige Fragen

Was kostet eine private Krankenversicherung bei der AOK?

Die AOK ist eine gesetzliche Krankenkasse und bietet selbst keine private Vollversicherung an; Krankenkassen dürfen nur private Zusatzversicherungen vermitteln (§ 194 Abs. 1a SGB V). Wer von einer AOK in die PKV wechselt, zahlt dort einen Beitrag nach Eintrittsalter: laut PKV-Preisindex für einen Komfort-Tarif mit 40 Jahren rund 581–905 € im Monat, als Angestellte/r nach Arbeitgeberzuschuss rund 331 € (Stand 18.10.2026).

Was zahle ich heute bei der TK oder BARMER, wenn ich gut verdiene?

Angestellte mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen 2026 bei der TK (Zusatzbeitrag 2,69 %) rund 607,12 € mit Kind bzw. 641,99 € kinderlos, bei der BARMER (3,29 %) rund 624,55 € bzw. 659,43 € Arbeitnehmeranteil im Monat (eigene Berechnung, Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026).

Ist die PKV günstiger als meine Krankenkasse?

Für viele Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze ja: Der PKV-Eigenanteil liegt im Komfort-Niveau laut Index je nach Eintrittsalter bei rund 268 € (30 Jahre) bis 422 € (50 Jahre) – der Kassenbeitrag 2027 bei rund 729,94 € (kinderlos, Szenario). Wichtig: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, auch Kinder. Ein Partner-Experte rechnet Ihre Situation mit echten Angeboten durch.

Wie wechsle ich von der Krankenkasse in die PKV?

Angestellte: Die Versicherungspflicht endet zum Jahresende, wenn das Gehalt die Grenze des laufenden und des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V); danach erklären Sie binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt mit Nachweis der PKV (§ 188 Abs. 4 SGB V). Selbstständige kündigen die freiwillige Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats mit Nachweis (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Steigt mein Kassenbeitrag 2027?

Für Gutverdiener ja: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 auf 6.375 € im Monat (Bundesrat ausstehend). Bei einem Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 % steigt der Arbeitnehmeranteil kinderlos von 648,09 € auf rund 729,94 €. Die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für 2027 stehen noch nicht fest.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeitragssätzen – Stand 10.10.2026
  2. § 194 SGB V – Satzung der Krankenkassen (Abs. 1a: Vermittlung privater Zusatzversicherungen) – abgerufen 19.10.2026
  3. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf) – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – in Kraft seit 30.07.2026
  5. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 – Befragung Nov./Dez. 2025
  6. AOK-Gesundheitspolitik: Wartezeiten auf Facharzttermine (Antwort der Bundesregierung) – 04.02.2026
  7. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
  8. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Kündigung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
Redaktion PKV-Preisindex.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Kosten der privaten Krankenversicherung nach Eintrittsalter und zum Weg zum PKV-Angebot (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Beitragsangaben: veröffentlichte Musterbeiträge bzw. Schätzspannen aus dem PKV-Preisindex (Datenstand 18.10.2026), ohne Risikozuschlag, inklusive gesetzlichem 10-%-Zuschlag – kein Angebot. Herausgeber: PKV-Preisindex.de. PKV-Preisindex.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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